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- Besonderheiten der Anbieter – Seite 2
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- Prämienaspekte
Dass jede Versicherung ihr Geld kostet, ist keine Frage. Und um Kosten einzusparen, raten viele von dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ab. Dabei lassen sich die meisten Ereignisse nicht voraussehen: Sei es ein Verkehrsunfall, die Kündigung im Job, eine Körperverletzung durch Dritte oder Streitigkeiten mit dem Mieter oder Vermieter. All diese Dinge lassen sich auch nicht vermeiden. Tritt dann ein unvorhergesehenes Ereignis plötzlich ein, muss nur derjenige nicht klein beigeben, der eine Rechtsschutzversicherung hat. Heute kommen nämlich nur die wenigsten noch um einen Rechtsstreit herum. Dabei sind die Kosten für die meisten Bürger tragbar, denn rechnet man einen Privat-Rechtsschutz inklusive Arbeitsrechts-Rechtsschutz für einen 30-jährigen Single-Arbeitnehmer, dann ist dieser Schutz bereits für unter 110 Euro pro Jahr zu haben. Wer sich dann noch für eine Selbstbeteiligungshöhe von 250 Euro entschließt, bekommt denselben Schutz bereits für ca. 90 Euro. Inklusive dem Schutz gegen Verkehrs- und Mietstreitigkeiten liegt der Jahresbeitrag bei rund 150 Euro.
Wer also Prämienaspekte ins Auge fasst, muss neben dem Preis-/Leistungsverhältnis natürlich auch die Alternativen mit in seine Berechnung einbeziehen. Geht es um die Kostenfrage, dann hängt diese bei einer Rechtsschutz-Versicherung vom gewünschten Umfang aller gewählten Leistungen ab. Dabei fallen Paketversicherung fast immer günstiger aus als ein Abschluss von Einzelpolicen. Der Nachteil von Paketlösungen liegt allerdings wieder darin, dass diese Absicherungen in Bereichen beinhalten, in denen der Versicherungsnehmer gar keinen Schutz benötigt. Wer sich entsprechend individuell absichern möchte, sollte daher Paketangebote grundsätzlich mit dem gewünschten Schutz durch Einzelpolicen vergleichen. Grundsätzlich überlegenswert ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung. Wer zum Beispiel hier einen Betrag in Höhe von 150 Euro festlegt, muss sich dann in jedem Rechtsschutzfall mit diesem Betrag selber an den Kosten beteiligen. Der verbleibende Betrag wird durch den Versicherer übernommen. Und je höher dieser Selbstbehalt gewählt wird, desto geringer fällt der monatliche Beitrag aus.
Zum VersicherungsvergleichEin weiterer Aspekt, der zu einer Vergünstigung in der Beitragsgestaltung führt, ist die persönliche Lebenssituation. Mit Vergünstigungen können neben den Beamten auch Singles rechnen. Für beide Zielgruppen gibt es spezielle Tarife, die wesentlich günstiger sind als Normaltarife. Diese Vergünstigungen gelten leider nicht für Selbständige, sie müssen bei ihrer Absicherung durch eine Privat-Rechtsschutzpolice mit deutlich höheren Beiträgen rechnen. Wer dagegen in einen Prozess verwickelt wird und dringend einen Rechtsbeistand benötigt, aber keine Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung hat, der sollte nach entsprechenden Finanzierungsalternativen suchen. Liegt zum Beispiel die Bezahlung eines Anwalts außerhalb der wirtschaftlichen Möglichkeiten eines Betroffenen, dann wird diesem durch das Gericht staatliche Beratungs- und Prozesskostenhilfe gewährt. Dieses Darlehen muss dann – je nach Einkommen – zu einem späteren Zeitpunkt komplett oder anteilig in Raten zurück bezahlt werden. Wer allerdings in einem Zivilprozess unterliegt, muss auch für diejenigen Kosten aufkommen, die die Gegenseite verursacht hat.
Dies wäre zum Beispiel bei einer Rechtsschutzversicherung nicht der Fall, denn diese würde auch die gegnerischen Kosten übernehmen. Offizielle Formulare zur Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenbeihilfe sind im Internet auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz zu finden. Eine weitere Alternative zur Kostenübernahme bieten so genannte Prozesskosten-Finanzierer. Hierbei handelt es sich um kommerzielle Unternehmen, die im Streitfall die Kosten eines Prozesses übernehmen. Diese Dienste sind allerdings nicht kostenlos zu haben. Wird ein Prozess gewonnen, dann erhält der Prozessfinanzierer hieraus zwischen zwanzig und dreißig Prozent der erstrittenen Summe. Wird der Prozess hingegen verloren, dann trägt der Prozessfinanzierer die Kosten alleine – auch die des Gegners. Dass Prozessfinanzierer nicht jeden Prozess führen, kann sowohl als Vor- als auch als Nachteil ausgelegt werden. Denn wird die Übernahme eines Prozesses abgelehnt, dann kann auch davon ausgegangen werden, dass hierbei wenig Aussicht auf Erfolg bestanden hätte.
Wer sich für solche kommerzielle Unternehmen entscheidet, muss also wissen, dass neben guten Erfolgsaussichten auch der Streitwert in einem mindestens fünfstelligen Bereich liegen sollte. Daher findet eine Prozessübernahme bereits dann nicht mehr statt, wenn ein Prozessgegner nicht zahlungskräftig erscheint. In Anbetracht der hier anfallenden Kosten sollte daher nur dann zu dieser Alternative gegriffen werden, wenn kein andrer Weg an einem Prozess vorbeiführt. Durch die Absicherung mit einer Rechtsschutzversicherung ergeben sich für die Betroffenen weitaus bessere Chancen.
Interessenten einer Rechtsschutzabsicherung sollten zudem wissen, dass es bei dieser Versicherungsart nicht auf den Preis ankommt, sondern vielmehr auf die inhaltlichen Besonderheiten ein Augenmerk gelegt werden sollte. So sind zum Beispiel die meisten Rechtsschutzversicherer von jeglicher Leistung frei, wenn innerhalb des Verkehrs-Rechtsschutzes bestimmte Obliegenheiten innerhalb des Rechtsschutzvertrages verletzt wurden. Führt ein Fahrzeuglenker sein Fahrzeug ohne die hierfür notwendige Fahrerlaubnis oder handelt es sich um ein nicht zugelassenes Fahrzeug, das auf den Straßen bewegt wird, dann wird im Schadensfalle kein Versicherer für diese Kosten aufkommen. Frei von Leistungen sind die Versicherer auch für den Fall, dass sich hinter der Windschutzscheibe ein Parkprotokoll (ehemals Strafzettel) befindet oder wenn der Behörde ein Blitzfoto infolge einer Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt.
Grundsätzliche Leistungsfreiheit ist ebenso gegeben, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich unvollständige oder gar unwahre Angaben nach Eintritt eines Versicherungsfalles vornimmt. Denn grundsätzlich ist es Aufgabe des Versicherungsnehmers, die Gesellschaft entsprechend über alle Umstände, die zu diesem Leistungsfall geführt haben, vollständig aufzuklären. Diese Pflicht zur Wahrheit ist natürlich auch gegenüber dem beauftragten Rechtsanwalt gegeben. Für jede Rechtsschutzversicherung gelten zudem die Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes, da es sich bei dieser Absicherung um eine reine Schadensversicherung handelt. Daneben genießen die Versicherer aber auch die Möglichkeit einer gewissen Vertragsfreiheit, in dem sie ihre jeweiligen Bedingungen entsprechend eigenverantwortlich gestalten und auslegen können. Daher sollten bereits vor Vertragsabschluss die Vertragsbestimmungen gelesen werden, da es den Versicherern zudem noch erlaubt ist, auch von den Musterbedingungen abzuweichen.
Zum VersicherungsvergleichEin Nachteil bei der Rechtsschutzversicherung ist der Kreis der Enkelkinder, denn diese sind nicht mitversicherbar. Rechtlich lässt sich der Begriff „Kinder“ nicht automatisch auf „Enkelkinder“ ausdehnen, da diese als Nachkommen zweiten und dritten Grades anzusehen sind. Daher können sie nicht als Kinder des Versicherten ausgelegt werden. Aus dem Rechtsschutz fallen auch diejenigen Kinder, die zusammen mit ihren Eltern im Haushalt der Großeltern leben und von diesen auch eine finanzielle Unterstützung erhalten. Versicherbar innerhalb der Rechtsschutz sind jedoch alle Adoptiv- und Pflegekinder. Die Rechtsgrundlage hierfür wurde durch das Kammergericht Berlin mit Urteil aus Az. 6 U 175/08 gelegt. Ebenso nachteilig wirken sich auch etwaige Verlängerungen innerhalb der Vertragslaufzeit auf. Denn kommt es innerhalb dieser Zeit zu einer Erweiterung um ein bisher nicht eingeschlossenes Zusatzrisiko, fällt die Wartezeit insgesamt erneut an. Versicherungsnehmer laufen somit Gefahr, durch die Vertragsverlängerung nicht den sofortigen Schutz zu erhalten. Auch diese nachteilige Auslegung wurde durch Rechtskraft des OLG Karlsruhe mit Az. 12 U 89/07 gefestigt.
Rechtsschutz sollte stets individuell angepasst werden
Interessenten von Rechtsschutzversicherungen sollten ihren vertraglichen Schutz stet individuell anpassen. Eine Rechtsschutzversicherung bedarf nicht der Gleichbehandlung wie eine Krankenversicherung, denn gerade bei letzterer ist es stets nahe liegend, sich gegen möglichst alle Gesundheitsrisiken abzusichern. Dieser Grundsatz wäre beim Einschluss aller möglichen versicherbaren Rechtsgebiete eher weniger sinnvoll. Fußgänger oder Fahrradfahrer, die kein Auto haben, benötigen auch keinen Verkehrsrechtsschutz – auch nicht innerhalb eines Pakets. Ein Single kann getrost auf eine Rechtsschutzversicherung, die das Familien- und Unterhaltsrecht abdeckt, verzichten. Genau so wie Rentner und Arbeitslose auch keinen Berufsrechtsschutz benötigen. Auch der so genannte Opfer-Rechtsschutz-Policen haben ihre Vor- und Nachteile.
Wird jemand zum Beispiel Opfer durch eine Straftat, erhält er die Kosten für eine Nebenklage durch den Versicherer erstattet. Andererseits haben Nebenkläger nur einen äußert geringen Einfluss darauf, den Verlauf von Strafprozessen entscheidend zu beeinflussen, denn die Hauptklage innerhalb eines Strafprozesses gegen einen Straftäter führt der Staatsanwalt. Wer sich dennoch für diesen Schutz entscheidet, sollte darauf achten, dass ein solcher ohne große Mehrkosten zu haben ist.
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