Abschluss

Tarife & Der Abschluss

Tarife sollten für die Zukunft angepasst sein

Bei der Tarifauswahl in der Rechtsschutzversicherung sollte grundsätzlich der Vorsorge-Rechtsschutz nicht fehlen, denn das Leben selbst unterliegt stets Veränderungen. Doch nur wenige Versicherungsnehmer passen ihre Versicherungen an für den Fall, dass sich bei ihnen selbst oder innerhalb der Familie bestimmte Lebensumstände verändern. Kommt es dann zu solchen Veränderungen, dann greift für diesen Fall der Vorsorge-Rechtsschutz. Bei diesem Tarif handelt es sich aber nicht nur um einen Versicherungsschutz mit Flexibilität, der Tarif passt sich auch stets an die geänderten Lebensumstände des Versicherungsnehmers an. Der Tarif greift jeweils ab Entstehung des neuen Umstandes, zudem, entfällt bei vielen Versicherern eine Wartezeit. Wurde die Versicherung hingegen lediglich den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst, können Versicherte im Schadensfalle eine böse Überraschung erleben.

Die Absicherung durch einen Vorsorgeschutz ist zum Beispiel für alle Immobilienbesitzer wichtig. Erwirbt bspw. jemand eine Eigentumswohnung und kommt es kurz nach der Vermietung durch den Mieter zu einer Mietminderung wegen angeblicher Abweichungen zur tatsächlich gegebenen Quadratmeterzahl, dann erhält der versicherte ab diesem Zeitpunkt bereits Schutz, auch wenn es innerhalb der normalerweise bestehenden Wartezeit zu einem Ereignis (Streitfall) kommt. Innerhalb des Vorsorgeschutzes ist es lediglich notwendig, gegenüber dem Versicherer rechtzeitig die geänderten Lebensumstände aufzuzeigen, dann tritt der Versicherer sofort in Leistung auf Grund seiner Eintrittspflicht. Und dies, obwohl ein Versicherungsfall noch innerhalb der (dreimonatigen) Wartezeit liegt.

Weitere Vorteile ergeben sich durch den Vorsorgerechtsschutz für den Versicherungsnehmer sowie seinen Familienangehörigen für den Fall, dass innerhalb der Familie ein weiteres dem Tarif versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt. Oder aber es entfallen die Voraussetzungen für eine Mitversicherung. Nur mit einem Vorsorge-Rechtsschutz und der rechtzeitigen Anzeige dieses neuen bzw. geänderten Risikos sowie dessen Beginn erhält der Versicherte im Schadensfalle auch einen Versicherungsschutz. Versicherte sollten aber bedenken, dass der Vorsorge-Rechtsschutz als eigenständige Tarifleistung nicht abgeschlossen werden kann, eine entsprechende Absicherung ist nur in Verbindung mit einem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz oder aber mit einem entsprechenden Rechtsschutz für Mieter und Eigentümer von Gebäuden, Wohnungen oder Grundstücken möglich. Eine weitere Möglichkeit ist die Kombination Vorsorgerechtsschutz in Verbindung mit dem Spezial-Strafrechtsschutz.

Zum Versicherungsvergleich

Jeder Abschluss sollte nur unter Beachtung aller Alternativen durchgeführt werden

Viele Bürger stellen sich auch heute noch die Frage, ob denn ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung überhaupt noch einen Sinn macht. Sinnvoll ist in aller Regel ein Abschluss für Vermieter, für Vielfahrer (Verkehrs-Rechtsschutz) sowie bei drohenden oder akuten Problemen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sollte aber auch geprüft werden, ob ein Arbeitsrechtsschutz – wenn auch mit Einschränkungen – nicht bereits durch Gewerkschaftszuge-hörigkeit abgesichert ist. Bürger sind für den Fall von Mietstreitigkeiten natürlich auch über den Mieterverein rechtlich gut abgesichert.

Bei Problemen haben Bürger zudem das Recht, sich an die entsprechende Behörde zu wenden. Denn diese sind im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeit dazu verpflichtet, Rat suchenden Bürgern Auskünfte zu geben. Zu diesen Aufgaben gehört aber auch, dafür zu sorgen, dass die richtigen Anträge gestellt und auch die richtigen Formulare ausgefüllt werden. Wer sich den Schriftverkehr gegen Behörden nicht zutraut, kann sich auch an einen Rechtspfleger des Amtsgerichts oder an einen Bediensteten des Finanzamtes wenden – natürlich kostenlos. Mitglieder von Gewerkschaften genießen nicht nur Schutz, sie werden auch in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen beraten. Bei den unterschiedlichen Streitigkeiten helfen auch Vereine weiter, sie unterstützen zum Beispiel Mieter oder Haus- und Grundbesitzer. Wer Mitglied eines örtlichen Mietervereins ist, bezahlt mit seinem Mitgliedsbeitrag entsprechenden Rechtsschutz.

Geringverdiener wiederum haben die Möglichkeit, durch staatliche Darlehen zu ihrem Recht zu kommen. Sie haben nämlich die Möglichkeit, Beratungskostenbeihilfe sowie Prozesskostenbeihilfe zu nutzen. Prozesskostenhilfe wird dabei nicht nur in Zivilangelegenheiten, sondern auch bei rechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Arbeits- oder Sozialgericht gewährt. Die einzige Voraussetzung, die hierfür erfüllt sein muss, ist, dass der Antragsteller bedürftig ist. Nach Übergabe eines Verwaltungsvordruckes an das Gericht prüft dieses, über welche Einkommenshöhe der Antragsteller verfügt und wie viele Personen gemeinsam mit ihm in einer Wohnung leben (Ehefrau, Lebenspartner, Kinder). Gleichfalls wird geprüft, für welche Personen der Antragsteller zum Unterhalt verpflichtet ist. Bleibt das Einkommen auch zukünftig auf geringem Niveau, muss das Darlehen nicht mehr zurückgezahlt werden.

Doch selbst für den Fall, dass das eigene Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet, ist die Beantragung einer Prozesskostenbeihilfe möglich, da nämlich für die Einkommensberechnung neben den Werbungskosten auch Raten- und Unterhaltsverpflichtungen zum Abzug gebracht werden dürfen. Kommt es nach dem Abzug noch immer zu einer Überschreitung der festgelegten Einkommensgrenze, besteht weiterhin die Möglichkeit auf Prozesskostenbeihilfe (PKH), allerdings muss dann ein genau festgelegter Teil dieser Beihilfe in monatlichen Raten zurückgezahlt werden. Allerdings ist hierbei die Anzahl der Raten grundsätzlich auf 48 Monate begrenzt. Auf die jeweilige Wahl des Rechtsanwaltes hat die PKH keine Auswirkung, dennoch sollte aber jeder berücksichtigen, dass sich nicht jeder Anwalt gleichermaßen in Sozialhilfeangelegenheiten auskennt. Hier sollte also trotz PKH die Wahl auf einen versierten Fachanwalt fallen.

Zum Versicherungsvergleich

Auch wer keinen Anwalt nimmt, kann PKH beantragen, für diesen Fall ist das zuständige Amtsgericht zuständig. Ein entsprechender Antrag kann auch hier nur unter Vorlage einer Einkommensbescheinigung, eines Sozialhilfebescheides oder anderer Einkommensnachweise gestellt werden. Rechtssuchende haben neben diesen Möglichkeiten auch noch das Recht, sich beim ortsansässigen Amtsgericht einen so genannten Beratungsschein zu besorgen. Dieser Vordruck ist dann bei einem Rechtsanwalt, der selbst ausgewählt werden darf, zum ersten Beratungsgespräch vorzulegen. Bei einem Besuch beim Anwalt wird hierfür lediglich eine einmalige Zahlung in Höhe von 10 Euro fällig, wobei der Anwalt auch hier wieder eine Notfallregelung greifen lassen kann, bei der der Rechtssuchende dann wieder von den 10 Euro befreit wird. Um in den Genuss einer Prozesskostenbeihilfe zu kommen, muss – ähnlich wie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung – eine ausreichende Aussicht auf Erfolg bestehen.

Unter die Beratungskostenbeihilfe fällt hingegen ausschließlich der außergerichtliche Rechtsschutz im Zivilrecht, beispielsweise bei Kauf- oder Mietverträgen. Eine Ausnahme bilden lediglich die neuen Bundesländer, hier gibt es die Beratungskostenbeihilfe auch im Arbeits- und Sozialrecht. Kommt es zu Streitigkeiten mit der Versicherung selbst, so können hier entsprechende Schlichtungsstellen helfen, dem so genannten Ombudsmann. Hierbei handelt es sich um eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den verschiedenen Institutionen, überprüft ein Jurist schnell, unbürokratisch und auf neutrale Weise die jeweilige Entscheidung der Institution (bspw. Versicherung). Adresse: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0 18 04 – 22 44 24.

In Bereich „Service“ finden Sie weitere Adressen über außergerichtliche Streitbeilegungen und Ombudsmänner.