Verwaltungsrechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten

Der Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten schützt den Versicherungsnehmer im privaten Bereich bei Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten. Ein Beispiel hierfür wäre, wenn ein Schüler bzw. dessen Eltern gegen einen unberechtigten Schulverweis klagen. Dies ist auch ein entscheidender Vorteil dieser Versicherung im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, denn wer bei dieser Leistungsart als Geschädigter hervorgeht, der hat in Sachen Schutz hier eher schlechte Karten. Der Grund liegt hier allein in der Tatsache, dass Ansprüche gegen Dritte in Bezug auf Schadensersatzforderungen nur über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung erreicht werden können. Bei den meisten Versicherungsarten befindet sich daher auch der Geschädigte meist in einer misslicheren Lage als der Schädiger selbst.

Wer zum Beispiel nach einem folgenschweren Unfallereignis dauerhaft verletzt wurde, dann geht es bei dieser Sachverhaltsklärung nicht allein um die Schuldfrage, vielmehr müssen in einem solchen Fall auch die Interessen bei Invalidität oder Berufsunfähigkeit durchgesetzt werden. Geht es dann aber um die Streitpunkte der Rentenhöhe bzw. der Höhe des Schmerzensgeldes, dann sind neben sämtlichen Instanzen durch die Gerichte auch Gutachter um Gutachter gefragt. Damit Betroffene für all diese Fälle ihre Interessen vor Verwaltungsbehörden oder -gerichten wahrnehmen können, gibt es den Verwaltungsrechtsschutz. Hilfestellung erhalten zum Beispiel Eltern von Kindern, deren Ausbildungsförderung abgelehnt wurde oder wenn Personen, die aus schwerwiegenden Gründen vom Wehrdienst zurückgestellt wurden, dennoch einen Einberufungsbescheid erhalten. Ist ein Kind noch bei den Eltern Rechtsschutz versichert, kann auch dagegen geklagt werden, wenn die Behörde das BaFöG verweigert. Auch die Notengebung der Kinder in den Schulen führt vielfach zur Klage, weil diese nicht den gerechten Leistungen des Kindes entsprechen.

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Übersicht

Innerhalb des Verwaltungsrechtsschutzes im privaten Bereich vor deutschen Gerichten erhalten Versicherungsnehmer Schutz bei Streitigkeiten bezüglich des Schul- oder Hochschulrechts. So kann der Rechtsschutzversicherer dafür die Kosten übernehmen, wenn ein Kind zum Beispiel nicht in die nächste Klasse versetzt wird und die Eltern daher vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen. Auch für den Fall, dass ein Student keinen Studienplatz mehr erhält, kann das Verwaltungsgericht angerufen werden, um auf diese Weise doch noch die Zulassung zum Studium zu erreichen. Immer öfters führt auch die halbjährliche Notengebung durch die Lehrer zu immensen Problemen bei den Eltern. Wurde einem Schüler zum Beispiel in unberechtigter Weise eine Fünf in einem Hauptfach zugesprochen und kommt es hierdurch zu keiner Versetzung, bleibt als letzter Weg nur noch die Klage vor einem Verwaltungsgericht.

Innerhalb des Verwaltungsrechtsschutzes ist sogar ein Entzug der Gaststättenkonzession möglich. Für diesen Fall kann das Verwaltungsgericht angerufen werden, das dem Gaststättenbesitzer die Gewerbeerlaubnis entzieht. Einen weiteren Schutz erhalten insbesondere Mütter für den Fall, wenn es um eine willkürliche Vergabe eines Kindergartenplatzes geht. Denn hierfür müssen stets die Auswahlkriterien eingehalten werden. Wird dies nicht berücksichtigt, kann Klage vor dem Verwaltungsgericht den gewünschten Erfolg bringen. Auch gilt in ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten kein Leinenzwang für Hundebesitzer. Was aber, wenn der Vierbeiner plötzlich einem Hasen nachjagt, dann kommt es in solchen Fällen ganz schnell wieder zu einem Leinenzwang. Kommt es dann auch noch dazu, dass der Hundebesitzer den Prozess vor dem Verwaltungsgericht verliert (Anordnung auf Leinenzwang ist verhältnismäßig und begründet), dann übernimmt der Rechtsschutzversicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht die gesamten Kosten.

Fallbeispiel: Rechtsschutz versicherte Verstöße gegen die Cross-Compliance-Vorschriften

Einen ganz besonderen Schutz innerhalb des Verwaltungsrechtsschutzes genießen Landwirte. Sie können nämlich stets für den Fall ihren Versicherer anrufen, wenn es um die Rückzahlung von Fördergeldern wegen eines Verstoßes gegen die so genannten Cross-Compliance-Vorschriften geht. Hierunter versteht man die Einhaltung von Regelungen, um einen Anspruch auf eine Direktzahlung zu erhalten. Hierzu müssen Landwirte entsprechende Auflagen aus dem Verbrau-cher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz erfüllen, um in den Genuss dieser Prämienzahlungen zu kommen. Damit es zu einer ordnungsgemäßen Einhaltung dieser Regeln kommt, werden die Landwirte durch die Behörden genauestens kontrolliert. Ein Verstoß führt unweigerlich von einer Kürzung der Prämienzahlung bis hin zum Komplettentzug.

Cross-Compliance-Regelungen sorgen zum Beispiel dafür, wenn bestimmte Umweltstandards durch die Landwirte eingehalten werden. Und nur für diesen Fall gibt es im Gegenzug auch entsprechende Prämienzahlungen. Durch verschiedene Reformen wurden die Umweltstandarts sogar noch weiter ausgeweitet, so dass zwischenzeitlich auch Punkte wie Tierschutz, Tiergesundheit oder aber die Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit eingehalten werden. Die Prämienzahlungen sind zudem mit weiteren Auflagen wie Betriebsführung verbunden. Hierzu müssen die Landwirte insbesondere die Grundformen bezüglich Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen penibel eingehalten werden. Hinzu kommen aber auch die Vorschriften in Bezug auf die Einhaltung eines guten landwirtschaftlichen sowie ökologischen Flächenzustands.

Die jeweiligen Kontrollen erfolgen dabei stets Anlassbezogen und werden von Experten anhand von Risikoanalysen durchgeführt.

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