Landwirtschafts-und Verkehrsrechtsschutz

Schnell und unverhofft kann es in einem landwirtschaftlichen Betrieb zu einem Unfall kommen. Ein Landwirt erhält zum Beispiel eine schadhafte Tierfutterlieferung, was zur Folge hat, dass ein Großteil des Viehbestandes hieran erkrankt. Auch der herbeigerufene Tierarzt bestätigt dem Landwirt, dass die Erkrankung auf das verseuchte Futter zurückzuführen ist. Dennoch weigert sich der Lieferant, die Verantwortung für den Schaden zu übernehmen. Nach Einschaltung eines Rechtsanwalts macht dieser gegen den Tierfutterlieferanten eine Schadensersatzklage geltend. Die Kosten hierfür übernimmt der Rechtsschutzversicherer.

Zum Versicherungsvergleich

Auch mit einem Gespann kommt es in der Landwirtschaft immer wieder zu schweren Unfällen. Wer dabei eine Bundesstraße überqueren will und dabei einen Motorradfahrer erheblich verletzt, der muss damit rechnen, dass man gegen ihn wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Die Begründung des Staatsanwaltschaft: Der Landwirt habe die Straße zu langsam überquert. Wer sich gegen solche Vorwürfe wehren will, benötigt einen guten Rechtsschutzversicherer. Dieser übernimmt dann auch die Kosten für den Strafverteidiger. Der Landwirtschaft- und Verkehrs-Rechtsschutz bietet dem Versicherungsnehmer und Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes im beruflichen Bereich Versicherungsschutz. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind auch der private Bereich sowie die Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit. Versichert sind neben dem Versicherungsnehmer auch der Partner innerhalb einer Lebensgemeinschaft sowie die Kinder bis zur Ausübung ihrer erstmaligen beruflichen Tätigkeit.

Rechtschutz-Kombination Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz stellt daher insgesamt für Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben einen optimalen Schutz dar. Der Schutz greift, wenn der Landwirt seinen Betrieb allein oder mit anderen bewirtschaftet sowie für Mitglieder der land- bzw. forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Der Rechtsschutz entfaltet sich dabei sowohl im beruflichen als auch im privaten Bereich. Der Verkehrs-Rechtschutz ist mit eingeschlossen, jedoch nicht für Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse und Anhänger, soweit dieses Fahrzeug nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist.