Wissenswertes zu RV

Mehr als 250.000 Streitfälle um Wohnungsmietverträge, 190.000 Verfahren nach Verkehrsunfällen, rund 2,9 Mio. Bußgeldverfahren und rund 680.000 Prozesse vor den Arbeitsgerichten sprechen eine eindeutige Sprache. Bürger, die ihr Recht suchen, benötigen heutzutage mehr denn je Chancengleichheit, und eine solche ist nur für denjenigen möglich, der einen versierten Rechtsbeistand mit einer entsprechenden Interessenvertretung damit beauftragt. Doch nicht nur die Chancengleichheit, auch die enormen Kostenbelastungen, die auf den Bürger zukommen, stehen vielfach dem „Recht bekommen“ im Wege. Denn neben den Gerichtskosten fallen vielfach auch noch Kosten für Korrespondenzanwälte, für Sachverständige und für Zeugen an. Auch Reisekosten, die den Zeugen oder Anwälten entstehen, sind vom Bürger aufzubringen – außer er ist im Besitz einer Rechtsschutzpolice.

Dennoch: Es gibt auch heute noch eine Vielzahl an Bürgern, die die heutige Rechtslage entscheidend unterschätzen. Wer nämlich sein Recht vor Gericht durchzusetzen versucht, der riskiert nämlich auch, diesen Prozess zu verlieren. Nicht selten endet er in einem Vergleich – was nicht unbedingt immer ein Vorteil sein muss. Der Grund liegt einfach in der Tatsache, dass die Rechtslage oftmals weniger klar ist als man eigentlich vermutet. Trotz einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen und Verordnungen klafft auch heute noch in unserem Rechtssystem ein deutlicher Unterschied zwischen „recht haben“ und „Recht bekommen“. Das größte Problem liegt dabei in der Tatsache, dass ein Bürger zwar von seiner Unschuld überzeugt ist, auf der Gegenseite sich aber ein Gegner befindet, der völlig anderer Meinung ist. Vielleicht ein Mensch, der den verursachten Schaden gar nicht bezahlen will.

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    Wer jetzt ohne einen Rechtsschutzversicherer klagt, für den kommen nicht nur enorme Kosten für den eigenen Anwalt zu, er muss auch für die Kosten des Gerichtsverfahren aufkommen, die teuren Honorare für Sachverständigengutachten nicht eingeschlossen. Gleichzeitig können je nach Rechtssprechung einem Betroffenen auch noch die Kosten der gegnerischen Anwälte auferlegt werden. Diese Problematik der rechtlichen „Ungerechtigkeit“ gilt heute mehr den je auch bei allen Verkehrsrechtssachen. Sicher geht hier nur derjenige, der über eine entsprechende Verkehrs-Rechtsschutzversicherung verfügt. Sie hilft nicht nur bei der Klärung der Unfallfrage, sondern gleichzeitig auch bei der Klärung einer eventuell begangenen Ordnungswidrigkeit. Hinzu kommt eine weitere Hilfestellung bei Problemen, die in Verbindung mit dem Führerschein entstehen können. Oder sie bietet ihre Hilfestellung allen Betroffenen bei vertraglichen Dingen bezüglich eines Autokaufs an.

    Über einen entsprechenden Rechtsschutz zu verfügen, bedeutet letztlich für den Versicherer, das Recht eines Bürgers vor einem unabhängigen Gericht geltend zu machen. Rechtsschutz heißt von daher auch, eine entsprechende Entscheidung zu einem bestimmten Sachverhalt zu erhalten. Was Recht erhalten bedeutet, kann letztlich an einem einfachen, aber tatsächlich stattgefundenen Beispiel deutlich gemacht werden:

    Beispiel

    Ein Autofahrer scherte vor einer roten Ampel plötzlich aus, so dass die herannahende Straßenbahn ein Auffahren nicht mehr vermeiden konnte. Der Pkw-Fahrer selbst war der Meinung, die Schuld liege eindeutig beim Straßenbahnfahrer. Stell sich nur die Frage: Bekommt der Pkw-Fahrer auch tatsächlich Recht vor Gericht?

    Der Fall wurde vor Gericht wie folgt aufgerollt: Der Autofahrer wollte während eines sich bildenden Rückstaus überholen, in dem er zunächst nach links ausscherte. Nach dem er die Verkehrssituation für sich erkannt hat, ordnete er sich wieder rechts auf einem für die Straßenbahn markierten Bereich ein. Die hinter dem Pkw-Fahrer herannahende Straßenbahn konnte daher ein Auffahren trotz sofort eingeleiteter Vollbremsung ein Auffahren nicht mehr verhindern. Da sich der Pkw-Fahrer im Recht sah, nahm er neben dem Straßenbahnfahrer auch die Straßenbahngesellschaft in Anspruch. Seine Argumentation: Beide Beteiligten der Straßenbahn sind vollumfänglich in die Haftung zu nehmen, da es sich um einen Kfz-Unfall handele, der Pkw-Fahrer zudem in der Verpflichtung stand, zu bremsen, da die Ampel zu diesem Zeitpunkt auf rot stand. Leider wurde aus dem Urteil des Gerichts ein äußerst teurer Straßenbahn-Unfall. Denn die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm mit Az. 13 U 131/04 verlief alles andere als zu Gunsten des Pkw-Fahrers.

    Der Tenor des hiesigen Gerichts: „Fährt ein Kraftfahrer unter Verkennung der Verkehrssituation und trotz einer sichtbar folgenden Straßenbahn in einen mit einer Sperrflächenmarkierung versehenen Gleisbereich auf der linken Fahrspur ein, um einen Überholvorgang einzuleiten, und zieht er dann seinen Pkw nach Erkennen eines Rückstaus auf die rechte Fahrspur zurück, ohne hierbei den Gleisbereich vollständig zu räumen, dann tritt in diesem Falle die normaler Weise geltende erhöhte Betriebsgefahr der auffahrenden Straßenbahn vollständig hinter der Verschuldens bedingt erhöhten Betriebsgefahr des Pkws zurück.“

    In der Hoffnung, alles verstanden zu haben, muss daher insgesamt zum Ausdruck gebracht werden: Es handelt sich hier zwar um einen recherchierten Einzelfall, dennoch gehen andererseits Jahr für Jahr über 25 Millionen Deutsche vor ein ordentliches Gericht.

    Mit einem entsprechenden Schutz ist der Versicherungsnehmer in der Lage, seine berechtigten Ansprüche leichter durchzusetzen, da er ohne jegliches Kostenrisiko vor jedem deutschen klagen kann. Heute fallen die meisten juristischen Streitigkeiten fast ausschließlich bei privaten Vertragspartnern an, erst danach folgen Rechtsfälle in Arbeitsverhältnissen und Verkehr. Versicherungsnehmer sichern sich mit einer Rechtsschutzversicherung nicht nur gegen sämtliche Belastungen, sie sichert den Bürger auch in den verschiedensten Rechtsbereichen ab, da sie alle anfallenden Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernimmt. Auf diese Weise bietet sich die Möglichkeit, ohne Kosten- und Prozessrisiko gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber vorzugehen. Gleiches gilt für die überhöhte Nebenkostenabrechnung durch den Vermieter, auch hier kann sich der Versicherungsnehmer kostendeckend zur Wehr setzen. Daher sollte eine Rechtsschutz – neben einer Haftpflicht – zur Grundausstattung einer persönlichen Absicherung gehören.

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    Weitere Einzelheiten erfahren Sie unter Punkt „Wie wichtig ist eine Rechtsschutzversicherung?“