Sozialgerichts-Rechtsschutz

Wer sich für eine Sozialgerichts-Rechtsschutzversicherung entscheidet, erhält mit dieser Police Deckung für all diejenigen gerichtlichen Streitigkeiten, die sich aus Angelegenheiten mit der Sozialversicherung ergeben. Hierunter fallen beispielsweise die Träger „Gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung sowie die Ersatzkassen. Schütz besteht aber auch für Streitigkeiten mit der Arbeitsvermittlung, der Kriegsopferversorgung sowie des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte. Auch Probleme mit dem Kindergeld- oder Mutterschutzgesetz sowie des Kassenarztrechts und des Arbeitsförderungsgesetzes fallen unter die Deckung der Rechtsschutzversicherer. Versicherungsnehmer, die sich in sozialgerichtlichen Streitigkeiten befinden, haben zudem einen Anspruch auf Geltendmachung von Ansprüchen, die sich aus der beruflichen Fortbildung und Umschuldung ergeben.

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Deckungszusage durch den Versicherer gibt es auch bei Auseinandersetzungen bezüglich Schlechtwetter- oder Konkursausfallgeld sowie bei allen arbeitgeberseitigen Streitigkeiten, was zum Beispiel den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung betrifft. Hinzu kommt die Inanspruchnahme einer sozialgerichtlichen Nachprüfung. In diesen Bereich fallen zum Beispiel Bußgeldbescheide der Berufsgenossenschaften. Auch diese Prüfungen sind vom Sozialgerichts-Rechtsschutz erfasst. Der Sozialgerichts-Rechtsschutz befasst sich somit mit der Sozialgerichtsbarkeit. Diese stellt als ganz spezielle Gerichtsbarkeit auf die oben genannten Auseinandersetzungen ab. Diesen Schutz gibt es zudem nur in Deutschland. Der Sozialgerichts-Rechtsschutz ist zudem ein Bestandteil des Berufs-Rechtsschutzes.

Versicherungsnehmer haben mit einer Sozialgerichtsrechtsschutzversicherung damit die uneingeschränkte Möglichkeit, etwaige Ansprüche gegen einen Träger der Sozialversicherung durchzusetzen. Viele Bürger sind zwar der Ansicht, dass ein Sozialgerichtsrechtsschutz erst gar nicht notwendig wäre, weil gerade bei Sozialgerichtsprozessen die Gerichtskosten fast immer sehr niedrig sind. In vielen Fällen fallen sogar überhaupt keine Gerichtskosten an. Das alles ist richtig. Nur an einen Punkt sollte auch gedacht werden: Gerade in Sozialgerichtsprozessen werden fast immer Gutachten benötigt. Und genau diese Kosten für den Gutachter sowie für den Anwalt oder manchmal auch die Anwälte sind gerade wegen der langjährigen Verfahrensdauer immens hoch, weshalb hier ein Schutz stets von Vorteil ist, der in diesen Fällen für die Kostendeckung bzw. Kostenübernahme aufkommt.

Da es bei der gesamten Sachlage immer um Prozesse mit Sozialversicherungsträgern geht, die sich mit der Gesundheit sowie dem Wohlbefinden einer Person befassen, werden durch die Gerichte bei Streitigkeiten fast immer sehr kostspielige medizinische Gutachten angefordert. Auf diese Gutachten erfolgt dann wieder die Erstellung eines Gegengutachtens. Auch dieses muss dem Gericht wieder vorgelegt werden. Durch diese Gutachten ziehen sich die meisten Prozesse nicht nur in die Länge, sondern können auch zu einer sehr teuren Angelegenheit werden. Gerade deshalb sollte hier auf den Schutz einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung nicht verzichtet werden.

Grundsätzlich gilt als Beginn des Versicherungsschutzes der Zeitpunkt, an dem ein Prozess eröffnet wird. Betroffene erhalten einen entsprechenden Schutz in Bezug auf gegebene Streitpunkte gegen die unterschiedlichen Träger der Sozialversicherungen, die sich wie folgt unterteilen lassen:

Streitigkeiten mit gesetzlichen Versicherungen

Übersicht

Bürger haben es zunehmend mit Prozessen vor deutschen Sozialgerichten zu tun, die aus Streitigkeiten innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der Arbeitslosenversicherung oder aus der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaften herrühren. Die Rechtsschutzart „Sozialgerichts-Rechtsschutz“ kann zum Beispiel notwendig werden für den Fall, dass sich ein Mitarbeiter im Treppenhaus seines Arbeitgebers durch einen Sturz nicht unerheblich verletzt. Ein Gutachten ergibt eine Erwerbsunfähigkeit, die unter 20 Prozent liegt. Hierauf verweigert die Berufsgenossenschaft die Zahlung einer Unfallrente. Mit einem entsprechenden Schutz beauftragt nun die Firma des Arbeitgebers einen Rechtsanwalt. Dieser soll sich mit der Durchsetzungsmöglichkeiten der Unfallrente befassen und diese auch letztlich durchsetzen. Neben den ärztlichen Gutachten übernimmt der Rechtsschutzversicherer auch die gesamten Anwaltskosten. Gerichtskosten fallen keine an.

Versicherungsnehmer sollten bei Abschluss ihrer Versicherung darauf achten, dass die Versicherer ihren Kostenschutz bereits ab dem Widerspruchsverfahren übernehmen. In der Regel beginnt dieser erst mit dem Zeitpunkt des Prozessbeginns.
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Der Sozialgerichts-Rechtsschutz übernimmt alle anfallenden Kosten und Honorare für nachfolgend genannte Streitfälle