Welche Tarife gibt es?

In Zeiten von Wirtschaftskrisen ist ein jeder Bürger darauf bedacht, eine günstige Versicherung abzuschließen. Andererseits werden die Leistungen in den verschiedenen Rechtsgebieten von der Versicherungswirtschaft zu Tarifen gebündelt. Dennoch sollte insbesondere bei einer Absicherung des täglichen Rechts nicht allein der Preis, sondern auch die Leistungen stimmen. Denn nicht alles, was billig ist, ist letztlich zwingend auch günstig. Versicherungsnehmer denken vielfach nicht an die kleinen und unscheinbaren Punkte, die aber letztlich im Schadens- oder Leistungsfalle entscheidend sind. Wer den Beitrag seiner Rechtsschutzversicherung gering halten will, hat immerhin die Möglichkeit, an eine Selbstbeteiligung zu denken. Diese kann zwischen 150 und 250 Euro liegen. Damit der monatliche Beitrag einer Rechtsschutzversicherung gering bleibt, sollte weiter geprüft werden, welche Höhe die Deckungssumme betragen soll. Wichtig ist ebenso, zu prüfen, welchen Geltungsbereich der Versicherungsschutz beinhalten sollte.

    Rechtsschutzversicherung: Angebot & Vergleich

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    Um rechtlich optimal abgesichert zu sein, sollte auch Wert auf eine gute Beratungsqualität gelegt werden. In diesem Zusammenhang bieten einige Gesellschaften auch einen kostenlosen telefonischen Beratungsservice an, in dem sich die Streitbeteiligten vorab erkundigen können. Diese Art der Mediation führt vielfach nicht zu weniger Stress, sondern auch zu weniger Streit. Wer beabsichtigt, einen Wechsel der Gesellschaft wegen günstiger Beiträge durchzuführen, sollte mit der neuen Gesellschaft vorab einen Verzicht auf die Wartezeit vereinbaren. Für einen Bürger macht es weiter auch keinen Sinn, lediglich nur deshalb eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, weil man in naher Zukunft mit einem Prozess rechnet. Denn vielfach werden die Kosten gar nicht übernommen, weil der Streitpunkt vom Versicherungsschutz ausgenommen ist (bspw. Miet-, Erbrechts- oder Scheidungsfälle), oder aber die erste Ursache des Rechtsstreits lag bereits schon vor dem Versicherungsabschluss. Wartezeiten entfallen hingegen grundsätzlich bei Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechts-schutz, beim Disziplinar- und Beratungs-Rechtsschutz sowie beim Schadensersatz-Rechtsschutz.

    Verbraucher sollten auch auf die jeweiligen Tarifbündelungen achten. So deckt zum Beispiel der Privat-Rechtsschutz den Grundbedarf eines privaten Haushaltes für Singles, Paare und Familien ab. Wer hingegen einen Vollrechtsschutz benötigt, der muss seinen Grundbedarf entsprechend um die Bausteine Verkehrs-, Grundstückseigentums- bzw. Miet-Rechtsschutz ergänzen. Diese Leistungskomponenten können auch als Paketversicherungen eingekauft werden. Beispiele: der Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz, der Spezial-Rechtsschutz für Unternehmer, der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz. Vielfach werden diese Kombinationen mit deutlichen Preisvorteilen gegenüber Einzelbausteinen von den Gesellschaften angeboten. Beitragsvorteile gibt es bei einigen Gesellschaften auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes bzw. für Beamte.

    Die beliebteste Vertragsform bei den Bürgern stellt aber die reine Verkehrs-Rechtsschutzabsicherung dar. In diesem Fall ist eben nur ein kleiner, aber dennoch äußerst wichtiger Teil des Gesamtrisikos versichert. Wer zwei Fahrzeuge oder motorisierte Zweiräder sein eigen nennen darf, der fährt bei der Absicherung mit einem Pauschaltarif wesentlich günstiger. Lediglich für den Fall einer gewerblichen Nutzung kann der Pauschaltarif nicht in Anspruch genommen werden. Hier hat sich der Versicherungsnehmer gegebenenfalls für eine Einzelversicherung zu entschließen, bei der für jedes Fahrzeug ein gesonderter Beitrag fällig wird. Über diese Versicherungsmöglichkeiten hinaus können natürlich auch Taxen, größere Lkw, Busse, Mietwagen, Sportboote, Handelsschiffe und sogar Flugzeuge versichert werden.

    Für Personen, die selbst kein eigenes Fahrzeug besitzen, aber ständig mit dem Firmen- oder Mietwagen unterwegs sind, ist eine Fahrer-Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Wer mehr als nur einen Teil seines Gesamtrisikos absichern will, der sollte sich nicht für einen Einzelvertrag, sondern für die Privat- und Verkehrskombination entscheiden. Wer über eine selbst genutzte Wohneinheit wie zum Beispiel eine Mietwohnung, eine Eigentumswohnung oder ein Eigenheim verfügt, sollte hierfür die Gefahren nicht in einem eigenständigen Vertrag versichern. Hier fallen die monatlichen Beiträge fast dreimal so hoch aus als dies bei einem Einschluss in eine Privat-Rechtsschutzversicherung der Fall wäre. Lediglich für Vermieter und gewerbliche Immobiliennutzer sind vielfach eigenständige Policen erforderlich. Wer Streitigkeiten in Verbindung mit Baumaßnahmen abzusichern versucht, findet hier so gut wie keinen Schutz.

    Zum Versicherungsvergleich

    Beim Abschluss einer Privat-Rechtsschutzversicherung ist nicht nur die Familie, sondern auch der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft beitragsfrei mitversichert. Hierzu muss jedoch ein entsprechender Antrag gestellt und die Person namentlich im Versicherungsvertrag aufgenommen werden. Wer als Berechtigter einen Single-Tarif abschließt, sollte unbedingt bei seiner Gesellschaft nachfragen, ob auch die Kinder in dem Vertrag mit eingeschlossen sind. Üblicherweise ist eine Mitversicherung nämlich ausgeschlossen. Wer als Selbständiger einen Haushalt, Arbeitnehmer beschäftigt oder als Freiberufler tätig ist, kann sich ausschließlich in dem Tarif für Selbständige versichern.

    Wichtig zu wissen ist auch der Fakt, dass in einer Firmen-Rechtsschutzversicherung kein Vertrags-Rechtsschutz mit enthalten ist. Von daher sind Streitigkeiten aus Kauf- und Lieferverträgen sowie gerichtliche Mahnverfahren, die sich gegen Kunden richten, stets ausgeschlossen. Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die jeweiligen Grundtarife und die hieraus erfolgenden Leistungsarten ersehen.

    Grundtarif Leistungsart(en)
    Schadensersatz-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Fahrer-Rechtsschutz
    • Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz
    Straf-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Fahrer-Rechtsschutz
    • Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Fahrer-Rechtsschutz
    • Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz
    Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    • Privat-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Vereinzelte Ausnahmen im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz
    Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
    • Privat-Rechtsschutz
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Fahrer-Rechtsschutz
    Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    • Verkehrs-Rechtsschutz
    • Fahrer-Rechtsschutz
    Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz
    • Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz
    Arbeits-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz
    • Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz
    Sozialgerichts-Rechtsschutz
    • Privat-Rechtsschutz
    • Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz
    Familien- und Erbrechts-Rechtsschutz
    • nur Beratung
    Wohnungs-/ Grundstücks-Rechtsschutz
    • Grundstückseigentum und Miete
    Spezial-Straf-Rechtsschutz
    • Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz

    Schutz für viele Lebensbereiche

    Rechtsschutzversicherung ist nicht gleich Rechtsschutzversicherung. Sie können den Schutz auf Ihre Bedürfnisse anpassen. Und das für Sie allein oder Sie und Ihre Familie. Wichtig ist die Auswahl des richtigen Tarifs.

    • Privatrechtsschutz (z.B. Handwerkerpfusch, Streitigkeiten mit dem Nachbarn)
    • Arbeitsrechtsschutz (z.B. Betriebsbedingte Kündigung des Versicherungsnehmers, falsches Arbeitszeugnis)
    • Verkehrsrechtsschutz (z.B. Klärung der Schuldfrage bei Unfällen, Streitfälle bei Autokauf, -reparaturen, -garantie)
    • Eigentums-/ Mietrechtsschutz (z.B. Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietrückstände, hohe Betriebskostenabrechnungen)

    Ein ganz wichtiger Aspekt, der von vielen Versicherungsnehmern noch immer übersehen wird, ist der Punkt, bestehende Policen in regelmäßigen Abständen zu prüfen. Zwar hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in der Vergangenheit mehrfach so genannte Musterbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen herausgegeben. Die Problematik ist allerdings die, dass diese für die jeweiligen Anbieter nicht bindend sind. Zwar orientieren sich die meisten Verträge vielfach an diesen Musterbedingungen, trotzdem sollte von Zeit zu Zeit das Kleingedruckte, sprich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geprüft werden, da sich insbesondere die Konditionen teilweise erheblich geändert haben.

    Zum Versicherungsvergleich

    Dass Dringlichkeit angesagt ist, zeigen die nachfolgenden Beispiele: Ein Verbraucher hatte im Jahr 1992 einen antiken Holzschrank erworben, von dem er nicht wusste, dass dieser mit Krebs erregenden Farben und Lacken behandelt war. Im Jahre 1993 entschloss er sich zum Abschluss einer Rechtsschutzpolice. Dann kam es, „wie es nicht hätte kommen müssen“: Der Käufer des Schrankes bekommt im Jahre 1995 tatsächlich Krebs. Als Ursache stellten sich die Krebs erregenden Mittel im Schrank heraus. Der Erwerber erhebt nunmehr Klage gegen den Verkäufer bzw. den Hersteller des Schrankes und nimmt hierzu seine Rechtsschutzversicherung als Leistungsträger in die Pflicht. Was der Verbraucher nicht wusste: Da die Rechtsschutzversicherung vor 1994 abgeschlossen wurde, kann das Vorhaben nicht durchgesetzt werden.

    Das Problem dieser „alten“ Policen: Es kommt immer auf die Schadensursache an. Und Schadensursache für die Erkrankung lag im Kauf des antiken Schrankes bzw. in dessen krebserregenden Behandlungsmethoden. Die Folge: Die Ursache, die zu dem Schaden (der Krebserkrankung) führte, lag damit in der Zeit vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung und damit vor Versicherungsbeginn. Somit ist die Gesellschaft von jeder Leistung frei, der Versicherungsnehmer muss die Kosten seiner Anwälte selber tragen. Hätte der Versicherungsnehmer seinen Vertrag entsprechend umstellen lassen, wäre dies nicht passiert. Denn bei allen Verträgen, bei denen der Vertragsabschluss nach 1994 stattfand, ist nicht mehr die Ursache selbst, sondern vielmehr der Schaden selbst maßgeblich.

    Versicherungsnehmer sollten daher unbedingt prüfen, dass in ihrem Vertrag folgende Klausel eingebunden ist: „Keine Einrede der Vorvertraglichkeit“. In diesem Fall steht der Versicherte immer auf der sicheren Seite. In allen anderen Fällen wäre hier dringend anzuraten, die bestehende Versicherung zu kündigen und eine Versicherung mit aktuellen Bedingungen abzuschließen.

    Eine weitere Problematik findet sich in dem Begriff der „Erfolgsaussicht“, denn nicht immer besteht auch für den Rechtsschutzversicherer dieser Erfolg, obwohl der Anwalt es anders sieht. Die Versicherer leisten aber nur für den Fall, dass diese Erfolgsaussicht besteht. Wenn nur der Versicherungsnehmer und sein Anwalt an diesen Erfolg glauben, kann es zu Problemen kommen, insbesondere dann, wenn zwischen den zwei Verfahren, die hier zur Anwendung kommen, falsch gewählt wird. Entscheidet sich der Versicherungsnehmer zusammen mit seinem Anwalt für den Stichentscheid, hat dies wesentliche Vorteile. Insbesondere hat hier der Rechtsvertreter das letzte Wort. Neuere Policen sehen in ihren Klauseln diesen Stichentscheid bereits vor.

    Nicht so die älteren Verträge, hier gibt es noch das für den Versicherungsnehmer nachteilige Schiedsgutachten. Hier legt also ein unabhängiger Gutachter die jeweiligen Erfolgschancen fest. Kommt dieser zu dem Schluss, dass er keine positiven Erfolgschancen sieht, muss der Versicherungsnehmer für seine Anwaltskosten selbst aufkommen. Achten Sie daher darauf, dass Ihr Vertrag diesen Stichentscheid vorsieht. Versicherungsnehmer sollten bei ihrer Rechtsschutzversicherung auch die Deckungssumme im Auge behalten, denn gerade ältere Verträge sehen gerade einmal 50.000 DM (ca. 25.000 Euro) als Höchstbetrag vor. Heutige Versicherungen haben eine Versicherungssumme zwischen 200.000 und 250.000 Euro.

    Zum Versicherungsvergleich

    Rechtsschutzversicherte, die sich viel auf Reisen befinden, sollten darauf achten, dass ihre Police einen weltweiten Schutz einschließt. Bei älteren Policen hingegen gilt dieser Schutz entweder nur in Deutschland oder ausschließlich in Europa. Wer noch über eine ältere Familienpolice verfügt, sollte prüfen, welche Personen hier eingeschlossen sind. Viele Verträge schließen hier nämlich uneheliche Partnerschaften nicht mit ein. Versicherungsnehmer liegen in aller Regel immer richtig, wenn sie ihre Rechtsschutzverträge, die älter als drei Jahre sind, auf ihre Aktualität hin überprüfen lassen.