Gewerberaum-Rechtsschutz

Gewerberaum-Rechtsschutz greift im Leistungsfalle für Eigentümer und Mieter von gewerblich genutzten Gebäuden und Grundstücken. Für diesen Fall genießen Versicherungsnehmer Rechtsschutz bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Ein solcher Fall wäre bei Auseinandersetzungen mit dem Vermieter oder bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten gegeben. Je nach im Versicherungsschein bezeichneter Eigenschaft besteht für den Versicherungsnehmer Versicherungsschutz (bspw. als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter, Nutzungsberechtigter). Die Wartezeit beträgt in aller Regel 3 Monate.

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Der Gesetzgeber formuliert dabei das Gewerbe wie folgt: Als gewerbliche Einheit gilt stets die Gesamtheit all derjenigen Räume, die eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dabei gelten auch Wohnungen oder gar Einfamilienhäuser, die lediglich teilweise gewerblich genutzt werden, als gewerblich genutzte Einheiten. In diesem Zusammenhang muss allerdings beachtet werden: Der Eigentümer bzw. der Vermieter kann hierbei lediglich alle Wohneinheiten sowie alle gewerblich genutzten Einheiten des Gebäudes und nicht nur eine reine Auswahl hiervon versichern. Beitragspflichtig in diesem Zusammenhang ist auch die eigene Wohneinheit sowie die selbstgenutzte gewerbliche Einheit. Für den Fall eines Enteignungs-, Planfeststellungs- oder Flurbereinigungsverfahrens besteht kein Versicherungsschutz.

Gleiches gilt bei Streitigkeiten aus der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, wenn hierbei genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen. Der Jahresbeitrag errechnet sich nach der Jahresbruttomiete bzw. -pacht. Hierunter ist die Jahresmiete zuzüglich Nebenkosten (Strom, Heizung) zu verstehen.

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