Manager-Haftpflicht (D&O)

In einem großen Konzern können Managementfehler Schäden in Millionenhöhe verursachen. Im Ernstfall kann das Privatvermögen in vollem Umfang zur Haftung herangezogen werden. Zu beachten ist auch, dass Manager nicht nur für ihre eigenen Fehler, sondern gesamtschuldnerisch für das Verschulden der anderen Organmitglieder haftet. Mit einer so genannten D&O-Versicherung kann sich das Führungspersonal gegen diesbezügliche Schadenersatzansprüche schützen.

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Was ist eine D&O Versicherung?

Die D&O Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) ist seit 1986 in Deutschland verfügbar. Bei einer D&O Versicherung, auch Managerversicherung genannt, handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung für Vorstände, Aufsichtsräte, Verwaltungsräte, Geschäftsführer und leitende Angestellte. Auch immer mehr Finanzdienstleister haben die Risiken erkannt und ihr Versicherungsportfolio um eine D&O Versicherung ergänzt. Auch viele Investoren legen Wert darauf, dass eine D&O Versicherung im Unternehmen vorhanden ist, da ansonsten kein Geld fließt.

Da die Police auch für das Unternehmen wichtig ist, wird die Versicherungsprämie aus der Firmenkasse bezahlt.

Innenhaftung

Mehr als Dreiviertel aller Versicherungsfälle entstehen im eigenen Unternehmen. Zu den Schadensfällen, die die Innenhaftung betreffen, gehören beispielsweise:

  • Fehler bei der Vertragsgestaltung
  • Mangelhaftes Risikomanagement
  • Unwirksame Kündigung von Mitarbeitern
  • Falsche Preispolitik
  • Unzureichende Liquiditätskontrolle
  • Falsche Verwendung von Fördermitteln
  • Offenbarung von Geschäftsgeheimnissen
  • Verfrühter Insolvenzantrag

Außenhaftung

Im Rahmen der Außenhaftung besteht der Versicherungsschutz bei Forderungen von Dritten, beispielsweise Lieferanten und Kreditgebern sowie dem Staat. Außenhaftungsansprüche beziehen sich unter anderem auf

  • Nichtabführung von Steuern und Sozialabgaben
  • Verstoß gegen Wettbewerbs- und Markenrechte
  • Rückforderung von Fördermitteln
  • Verstöße gegen Zollbestimmungen

Welche Leistungen sollte die Managerversicherung beinhalten?

Für optimalen Versicherungsschutz sollte der D&O Vertrag folgende Punkte vorsehen:

  • Schadenersatz bei Managementfehlern, die vor Vertragsbeginn entstanden sind
  • Keine Leistungskürzung, wenn Manager teilweise oder mehrheitlich am Unternehmen beteiligt sind
  • Langer Zeitraum zur Nachmeldung von während der Vertragslaufzeit verursachten Schäden
  • Automatische Mitversicherung von Tochtergesellschaften
  • Unterstützung bei drohendem Schadenfall
  • Rechtsschutz auch bei Kürzung der Managerbezüge
  • Weltweiter Versicherungsschutz (notwendig bei ausländischen Tochtergesellschaften)

Des Weiteren sollte darauf geachtet werden, dass der Versicherer über eine fundierte Expertise und langjährige praktische Erfahrung auf diesem Gebiet verfügt.

Wo liegen die Leistungsunterschiede verschiedener Angebote?

Die Leistungsunterschiede der Anbieter können deutlich voneinander abweichen. Vor Vertragsschluss sollte das Leistungsspektrum genau geprüft werden:

  • Neben dem vollständigen Rechtsschutz sollten weitergehende Aufwendungen mit eingeschlossen werden, beispielsweise die Kosten eines PR-Beraters bei Rufschädigung.
  • Ebenfalls wichtig ist eine fundierte Expertise. Manager sollten sich bereits vor Eintritt des Schadenfalls bei Schadenspezialisten Informationen und Ratschläge einholen können. Zur Erstellung von eigenen, entlastenden Gutachten sollten die Schadenspezialisten neben juristischem Know-How auch über langjährige Praxiserfahrung im Bereich der Managerhaftung verfügen.
  • Auch die Ausschlussklauseln der Versicherungsgesellschaft sollten unter die Lupe genommen werden, so dass Manager im Ernstfal nicht auf ihrem Schaden sitzenbleiben.
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