Besonderheiten

Die Besonderheiten der Anbieter

Es gibt immer noch Versicherer am Markt, die mit mehr oder weniger originellen Ideen versuchen, mit einem besonders großen Angebot aufzufallen. Befasst man sich allerdings näher mit der Sache, dann fällt leider nur auf, dass das Bemühen um die Kundschaft mehr oder weniger nicht besonders ausgeprägt erscheint. Achtet man auf die Wortspielereien, dann hört man von Dauernachlass, von Sofort-Regulierung, von Mengen- und Sonderrabatten, von besonderen Servicekarten, von Top-Manager-Rechtsschutz, Assistance-Leistungen, von Sonderprogrammen für junge Leute, von Seniorentarifen, von Bündelungsrabatten oder gar von „Anwalts Liebling“. Andere Gesellschaften hingegen scheuen das Licht der Öffentlichkeit und gehen aus „grundsätzlichen Erwägungen“ mit ihren Tarifen nicht an die große Masse.

Auch bei Teilnahmen an Tests, bspw. durch die Stiftung Warentest, geben sie viele Versicherer nicht so freizügig. Ihrer Meinung nach „… vermitteln diese Tests kein wirklich leistungsgerechtes Bild eines Unternehmens und seiner Produkte.“ Was man immer unter dieser Formulierung verstehen man: Es bleibt das Geheimnis einiger Versicherer. Wer optimal versichert sein möchte, sollte sich nicht auf das Zielgruppen-Marketing einiger Versicherer einlassen. Vielmehr gebietet es sich, eine Bewertung des Angebotes entsprechend aus dieser Zielgruppensicht vorzunehmen. Für den einen Verbraucher eignet sich nämlich auch ein spärlicher Tarif, um seine Wünsche zu erfüllen. Ein anderer benötigt eine etwas großzügigere Ausstattung, weil er auch seine Praxis oder seine Yacht versichert haben möchte. Andere wiederum lehnen eine Selbstbeteiligung völlig ab, für andere ist sie ein Muss, um auf diese Weise die Beitragsbelastung entsprechend gering zu halten.

Darauf sollte bei der Absicherung unbedingt geachtet werden

Wer mit einer Rechtsschutzversicherung wirklich bestens abgesichert sein will, muss zum einen wissen, welche Leistungsarten innerhalb des Vertragsverhältnisses abgesichert sind, zum anderen darüber informiert sein, welche Leistungen eingeschlossen sind. Dabei ist auch darauf zu achten, welche Mindeststandards gelten und vor allem, welche Leistungen der Versicherer gänzlich ausgeschlossen hat. Weiter ist vor Abschluss der Versicherung festzulegen, für welchen Lebensbereich(e) eine Rechtsschutzversicherung überhaupt sinnvoll erscheint. Versicherungsnehmer sollten zudem beachten, zu welchem Zeitpunkt eine Rechtsschutzversicherung auch tatsächlich in Anspruch genommen werden kann. Und es sollte sich die Frage gestellt werden, welcher Zeitraum nach Vertragsabschluss verstrichen sein muss, um in den Genuss einer Leistung zu kommen.

Versicherte sollten beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung auch der Frage nachgehen, ob die Versicherung auch eine unbegrenzte Deckungssumme enthält. Es ist zwar richtig, dass die Versicherer in Deutschland alle Arten von Kosten, die innerhalb eines Rechtsstreites anfallen, begleichen. Da aber vielfach keine spezifische Deckungsbegrenzung festgelegt wird, werden auch nur Leistungen für eine begrenzte Kostenübernahme fällig. Diese Deckung liegt in der Regel bei einem Höchstsatz von bis zu 250.000 Euro. Diese geringe Deckungssumme hat für den Versicherten aber zur Folge, dass hier lediglich Leistungen bis zu II. Instanz übernommen werden können, für weitere Instanzen reicht die Summe nicht mehr aus. Um eine entsprechende Leistung durch den Rechtsschutzversicherer zu erhalten, müssen zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zu diesen Voraussetzungen gehört zum Beispiel, dass niemals mehr als die gesetzlich festgelegten Anwaltskosten durch den Versicherer übernommen werden. Andererseits steht es jedem Rechtsschutzversicherten zu, seinen Rechtsbeistand frei zu wählen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob er selbst Kläger oder gar Angeklagter ist. In jedem Fall werden Aufwendungen wie Gerichtskosten, Zeugengelder oder Sachverständigenkosten durch den Versicherer erstattet.

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Der Rechtsschutz innerhalb eines Betreuungsverfahren

Die Gültigkeit des Rechtsschutzes in einem Betreuungsverfahren ist immer davon abhängig, ob innerhalb der Rechtsschutzversicherung auch das Betreuungsverfahren mit enthalten ist. Zudem sollte bei der jeweiligen Produktauswahl auch darauf geachtet werden, dass in ihm die Zahlung einer unbegrenzten Strafkaution enthalten ist. Denn es gehört auch zu den Anliegen eines Rechtsschutzversicherers, seine Versicherten vor dem Gefängnis oder einer Untersuchungshaft zu schützen. In der Regel übernehmen die Gesellschaften Kautionen, die für den Fall eines Haftbefehls dem Beschuldigten auferlegt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro. Keine Chance auf Leistung haben Versicherte, die Geldstrafen oder gar Bußgelder ihrem Rechtsschutzversicherer in Rechnung stellen.

Die meisten Rechtsschutzversicherungen erstrecken sich in ihrem Leistungsbereich in aller Regel nicht nur auf den innerdeutschen Bereich. Leistungen erhalten Versicherte in ganz Europa sowie in gewissen Ländern am Mittelmeer in Afrika (zum Beispiel Marokko). Trotzdem sollte genau geprüft werden, ob sich die Police europa- bzw. weltweit Gültigkeit besitzt. Dieser Einschluss ist deshalb von so hoher Relevanz, weil es auch vielfach im Ausland zu rechtlichen Problemen kommen kann. Teilweise fallen im Ausland sogar Prozesse an, so dass man auf Policen achten sollten, die einen weltweiten Schutz für den Versicherten garantieren. Allerdings schränken die Gesellschaften ihre Leistungspflicht dergestalt ein, dass es sich ausschließlich nur um einen Auslandsaufenthalt handelt, der einen Zeitraum von sechs Wochen nicht überschreitet. In diesem Zusammenhang muss aber auch klar gestellt werden, dass auch für den Fall der weltweiten Leistungspflicht durch den Versicherer im Ausland nicht derselbe Schutz gilt wie in Deutschland. Vielmehr müssen die Versicherten mit erheblichen Einschränkungen rechnen. In aller Regel übernehmen die Versicherer auch nur die Leistungen eines Rechtsbeistandes, und das Ganze auch nur bis zu einer Kostenabdeckung (Versicherungssumme) von höchstens 30.000 Euro. Alle Mehrkosten, die diesen Höchstbetrag überschreiten, müssen vom Versicherten selbst beglichen werden.

Leistungen im Versicherungsfall sind stets definitionsabhängig

Rechtsschutzversicherer legen bei ihrer Arbeit stets großen Wert auf die jeweilige Definition des Versicherungsfalles. Nicht selten führt eine anderweitige Auslegung für den Versicherten zu einer bösen Überraschung. Die Versicherer stellen bei dieser Theorie stets auf die so genannte Kausalereignistheorie ab. Diese Theorie stellt darauf ab, wo der Zusammenhang (sog. kausaler Grund) für den jeweiligen Rechtsstreit gegeben war. Beispiel: Ein Mietvertrag wurde im Jahre 2008 abgeschlossen. Im Jahre 2009 erfolgte dann der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Käme es im Jahre 2011 nun zu einem Rechtsfall im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, bestünde kein Versicherungsschutz, da der Abschlusszeitpunkt des Mietvertrages bereits vor dem Zeitpunkt der Rechtsschutzversicherung lag. Versicherungsnehmer sollten daher bereits vor Vertragsabschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf achten, dass vertragsinhaltlich auch ein „Vorsorgeschutz für neu hinzukommende Risiken“ existiert! Diese Einbindung in den Vertrag sollte aber nicht nur zum bestmöglichen Tarif mit einer geringmöglichen Selbstbeteiligung, sondern auch noch ohne Wartezeit möglich sein.

Wer sich für den Baustein einer Schadensersatz-Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte darauf achten, dass die Police die Schadenstheorie als Mindeststandard zu Grunde legt. Diese Formulierung stellt nämlich alleine darauf ab, wann sich ein Schaden realisiert hat. Eine Ausnahme hiervon bildet lediglich der Baustein „Steuer- und Strafrechtsschutz“, da hier keine Schadensereignistheorie zugrunde gelegt werden kann. Wer nämlich Steuern vorsätzlich hinterzieht oder eine Straftat begeht, der muss damit rechnen, dass eine Bestrafung erfolgt. Allein die Theorie, das eine Straftat unentdeckt bleibt, kann juristisch weder nachvollzogen werden noch wäre sie rechtlich statthaft. Vor Versicherungsabschluss sollte auch mit dem Versicherungsvertreter geklärt werden, welche Risiken innerhalb einer Rechtsschutzversicherung nicht versicherbar sind.

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Trotz dieser Leistungsausschlüsse sollte aber Wert darauf gelegt werden, dass Versicherte für diesen Fall die Möglichkeit haben, zum Beispiel im Familien- bzw. Erbrecht zumindest eine Mediation in Anspruch zu nehmen. Um einen vollumfänglichen Rechtsschutz zu genießen, sollten Versicherte auch darauf achten, dass insbesondere der Verwaltungsrechtsschutz auch innerhalb des nicht verkehrsrechtlichen Bereiches versichert ist.

Mindeststandards innerhalb einer Police sollten keinesfalls von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichen

Neben den Allgemeinen Versicherungsbedingungen erhalten Rechtsschutzversicherungen auch entsprechende Klauseln, die innerhalb der Verträge durch die Versicherer festgelegt werden. Diese Klauseln sollten aber in keinem Punkt etwaige für den Versicherten nachteilige Regelungen enthalten. Damit sind Klauseln gemeint, die aus Verbrauchersicht ungünstiger sind als in den vom Gesamtverband der Deutschen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen (sog. EU-Vermitt-ler-Richtlinie) vorgeschlagen. Dies beginnt zum einen bei der entsprechenden Deckungssumme, die grundsätzlich eine Höhe von 300.000 Euro betragen sollte. Für Strafkautionen hingegen ist eine Deckungssumme in Höhe von 100.000 Euro ausreichend. Versicherte im Schadenersatz-Rechtsschutz sollten stets darauf achten, dass immer die Folgeereignistheorie vereinbart wurde. Die Vertragsbedingungen in der Rechtsschutz sollten auch immer so ausgelegt sein, dass eine Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall auch dann nur einmal fällig wird, wenn mehrere Leistungsarten betroffen sind.

Wer einen Verkehrs-Rechtsschutz benötigt, sollte seinen Versicherungsschutz sowohl im Vertrags- als auch im Sachenrecht vertraglich festsetzen. Der Grund: Bestimmte Leistungen können vom Versicherer immer dann ausgeschlossen werden, wenn diese sich nicht einwandfrei einer Leistungsart zuordnen lassen. Diese Ausschlüsse müssen allerdings vertraglich zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft ausdrücklich benannt werden. Gleichfalls ist der Versicherte aber auch manchmal gezwungen, Leistungsausschlüsse hinzunehmen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Rechtsschutzversicherer einem Versicherten in einem Strafprozess zur Seite stehen würde, wenn zeitgleich für diesen Fall der so genannte Opfer-Rechtsschutz gilt. Auch ist es nicht möglich, dass eine Gesellschaft einem Versicherten Geld für einen Prozess zur Verfügung stellt, in dem es darum geht, etwaige Schadensersatzansprüche abzuwehren. Ein Leistungsausschluss findet auch ferner für den Fall statt, wenn ein Versicherter selbst einen rechtlichen Prozess gegen den eigenen Versicherer anstrebt, weil man von diesem vielleicht bessere Leistungen erwartet hat.

Besonderheiten für Freiberufler und Unternehmer

Freiberufler und Unternehmer benötigen rechtlichen Schutz weitaus öfters als Privatpersonen. Daher kann dieser Zielgruppe nur zum Abschluss einer Hausratversicherung angeraten werden. Insbesondere innerhalb der Unternehmerwelt ist es für die Betroffenen nicht immer gerade einfach, ihr Recht durchzusetzen, weil sich immer mehr Personen quer stellen anstatt eine vernünftige Einigung herbeizuführen. Von daher bleibt den Betroffenen vielfach keine andere Wahl als den Rechtsweg zu beschreiten – sei es gegen Kunden, sei es gegen Mitbewerber. Auf diese Weise verkörpert der Rechtsschutz schon nahezu eine äußerst wichtige finanzielle Stütze, gerade weil heutzutage außergerichtliche Einigungen nur noch äußerst selten erzielbar sind. Denn den Gang vor Gericht können sich die meisten Unternehmer oder Gewerbetreibende nur noch leisten. Wenn sie auch ausreichend Rechtsschutz versichert sind. Diese Forderung gilt in hohem Maße für äußerst anfällige Gesellschaftsformen wie die der GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und der AG (Aktiengesellschaft).

Hauptaufgabe dieser Zielgruppe ist es deshalb, beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung darauf zu achten, dass der Schutz entsprechend auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Unternehmens zugeschnitten ist. Die Dringlichkeit ist darin zu sehen, da es in jedem Unternehmen zu völlig unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten kommen kann, so dass ein vollkommener Rechtsschutz nur dann vorliegt, wenn auch alle Risikobereiche innerhalb eines Unternehmens entsprechend durch Schutz abgedeckt sind. Um einen geeigneten Nutzen innerhalb des Rechtsschutzes zu erreichen, sollten Freiberufler und Unternehmer vor Abschluss einer Police die Unterstützung eines bzw. mehrerer erfahrener Berater in Anspruch nehmen. Wer sich nämlich bei unterschiedlichen Versicherungsexperten erkundigt, erhält entsprechend auch Verschiedene Versicherungslösungen angeboten. Aus diesen Angeboten lassen sich dann leichter diejenigen herauslesen, die für das Unternehmen am Geeigneten erscheinen.

Gewerblicher Rechtsschutz: Darauf sollte bei den jeweiligen Anbietern geachtet werden

Gewerblicher Rechtsschutz sollte nicht nur gute Leistungen, sondern dazu auch noch preiswert sein. Diese Möglichkeit ist gegeben! Sie kann aber nur dann genutzt werden, wenn Interessenten mehrere Versicherungsangebote einholen. Wer die Beiträge und die Leistungen dann entsprechend vergleicht, hat die Chance, sein Unternehmen auch preiswert zu versichern. Was die Leistungspflicht innerhalb einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung anbelangt, sollte ein kurzer Anruf beim zuständigen Rechtsschutzversicherer ausreichen, um damit das Vorhaben so schnell wie möglich mit einem Fachanwalt besprechen zu können. Dieses Vorhaben sollte bei dem Versicherungsnehmer auch keine Kosten entstehen lassen. Auch wenn immer noch einige Gewerbetreibende die Meinung vertreten, dass es heute eh egal wäre, für welches Versicherungsprodukt man sich entscheidet, kann diese These heute keine Gültigkeit mehr haben. Denn eine ausreichende Absicherung genießt nur derjenige, der sich entsprechende Informationen über die jeweiligen Versicherer einholt. Auf diese Weise stellt der Unternehmer sicher, dass er seine Versicherung auch ganz gezielt auswählt.

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Wer eine entsprechende Auswahl trifft, sollte dabei beachten, dass das gewählte Versicherungsprodukt nicht nur ein ausreichendes Spektrum abdeckt, die Police sollte zugleich auch einen optimalen Versicherungsschutz bieten. Hierzu gehören auch Zusatzleistungen wie in etwa eine kostenlose Rechtsberatung per Telefon. Natürlich sollte trotz dieser Dienste auf die Beratung durch einen Rechtsexperten in keinem Falle verzichtet werden.

Versicherungsnehmer sollten auf Leistungsausschlüsse achten

Wer etwas über Leistungsausschlüsse erfahren möchte, kann dies aus den Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen, kurz ARB, erfahren. Jede Versicherungsgesellschaft hat hier allerdings die Möglichkeit, entsprechende Abweichungen zur Konkurrenz vorzunehmen. Es gibt allerdings auch Leistungsausschlüsse, an die sich alle Gesellschaften halten müssen. Hierunter fallen zum Beispiel Scheidungen sowie Streitfälle, die Haus oder Grundstück betreffen. Auch können sozialrechtliche Auseinandersetzungen nur für den Fall versichert werden, dass der Rechtsstreit vor einem Sozialgericht durchgeführt wird. Was erb- oder familienrechtliche Angelegenheiten anbelangt, ist der Klageweg über den Rechtsschutzversicherer grundsätzlich ausgeschlossen. Innerhalb dieser Streitigkeiten ist lediglich der Beratungsrechtsschutz versicherbar. Komplett ausgeschlossen von der Prozesskostendeckung sind auch all diejenigen Baurisiken, die in Zusammenhang mit Baumaßnahmen stehen. Gleichfalls entfällt eine Deckungszusage für Personen, die gegen ein Finanzunternehmen zum Beispiel mit Hilfe einer Krediteinklage vorgehen wollen.

Tipp: Personen, die im Besitz einer Haftpflichtversicherung sind, genießen einen so genannten „passiven Rechtsschutz“, da die Versicherungsnehmer automatisch auch gegen unbegründete oder überhöhte Schadenersatzansprüche durch Dritte Rechtsschutz versichert sind.

Was den Deckungsschutz insgesamt anbelangt, kann man festhalten, dass auch für den Fall, dass alle Anforderungen durch den Versicherungsnehmer erfüllt werden, nicht alle Kosten eines anfallenden Rechtsstreits abgedeckt sind. Zudem sind die Versicherer von Leistungen frei, wenn bestimmte Instanzen überschritten werden. Hierunter fallen zum Beispiel Sprungklagen. Ist ein Bürger über eine Entscheidung des Amtsgerichts nicht einverstanden, dann müsste er sich im Regelfall erst an die nächste Instanz, das Landgericht wenden. Bei einer Sprungklage lässt er hingegen das Landgericht aus und wendet sich sofort an das Oberlandesgericht, weil er hierin eine bessere Chance, sieht, sein Recht durchzusetzen. Das Ende der Kostentragungspflicht endet allerdings bei den meisten Versicherern beim Verfassungsgericht bzw. vor internationalen Gerichtshöfen.

Wichtig. Der Einschluss eines Rechtsschutzes für Opfer von Gewalttaten

Versicherte sollte sich diesen Einschluss in ihrer Versicherung in jedem Falle sichern, denn nur auf diese Weise haben Opfer von Gewaltstraftaten auch die Möglichkeit, ihre Rechte entsprechend in einem strafrechtlichen Verfahren gegen die Täter selbst durchzusetzen, in dem sie als Nebenkläger auftreten. Die Wichtigkeit dieses Einschlusses kann entsprechend dadurch untermauert werden, das in der heutigen hektischen Zeit jeder Einzelne unter uns Opfer einer Gewaltstraftat werden kann. Man denke dabei an eine Schlägerei im Fußballstadion oder in der U-Bahn. Vor allem aber denke man auch an seinen Arbeitsplatz, denn auch hier finden immer öfters Belästigungen und Nötigungen durch Kollegen oder gar Vorgesetzte statt.

Weiterer Vorteil: Mit diesem Einschluss genießen auch alle mitversicherten Personen diesen Rechtsschutz. Von daher besteht der Opferrechtsschutz auch für den Fall, dass ein Kind sexuell missbraucht wurde. In derartigen Fällen ist den betroffenen Eltern dann die Möglichkeit gegeben, gegenüber den Tätern als Nebenkläger aufzutreten. Das Kind selbst hat wiederum die Möglichkeit, die eigenen Verfahrensrechte gegenüber den Tätern wahrzunehmen. Alle Kosten, die durch die Nebenklägervertreter anfallen, sind durch den Rechtsschutzversicherer gedeckt. In den Versicherungsschutz fällt entsprechend auch die Tätigkeit des Anwalts als Verletzten- oder Zeugenbeistand. Der Jurist spricht hierbei vom Täter-Opfer-Ausgleich. Der Einschluss eines Rechtsschutzes für Opfer von Gewalttaten ist umso wichtiger, wenn die versicherte Person durch die vorsätzlich und rechtswidrig begangene Tat verletzt wurde und hieraus auch noch dauerhafte Körperschäden davonträgt.

Ein Einschluss kann nur für den Fall unterbleiben, wenn bereits Kostenschutz nach dem Sozialgerichts-Rechtsschutz besteht. Versicherte sollten daher stets darauf achten, dass sie auch immer die jeweilige Leistungsart mitversichern, denn nur auf Grund einer richtigen Kombination ergibt sich letztlich auch ein entsprechender Leistungsumfang. Näheres hierzu können Sie jederzeit durch ihren Versicherungsvertreter erfahren.

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