Verkehrsrechtsschutz

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  • Verkehrsrechtsschutz für den gewerblichen Fuhrpark
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Wer sich für einen Verkehrs-Rechtsschutz bzw. für einen Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten entscheidet, sichert sich damit vor allen Auseinandersetzungen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten mit Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten. Der Versicherungsnehmer kann hier auf Kostenübernahme für den Fall eines drohenden Führerscheinentzuges oder gar bei Anordnung von Verkehrsunterricht hoffen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung ermöglicht es dabei den Betroffenen, dass sie ihr Recht auch vor Gericht erstreiten können, ohne die hohen Kosten erst einmal aus eigener Tasche vorstrecken zu müssen. Auch der Rechtsschutz in Verkehrssachen kann sowohl im Paket als auch einzeln je nach Bedarf vom Versicherungsnehmer zusammengestellt werden.

Mit Hilfe einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden gegenüber dem Versicherten nachfolgenden Leistungen gewährt:

  • Schadensersatzrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten
  • Steuerrechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht.
Was bei einer Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert ist

Die Verwaltungs-Rechtsschutzversicherung ist dabei Bestandteil der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung und muss von daher nicht als einzelne Versicherung abgeschlossen werden. Versichert sind dabei alle rechts, die sich aus Angelegenheiten mit dem Straßenverkehr ergeben. Die meisten Streitigkeiten müssen hierbei vor Verwaltungsbehörden oder gar Verwaltungsgerichten durchgesetzt werden. Dieser Bereich muss zudem als hoch sensibel eingestuft werden, denn mit derartigen Problemen kann ein Verkehrsteilnehmer ganz schnell konfrontiert werden. Wie schnell ist nämlich ein Führerscheinentzug erfolgt, doch eine Rückgabe oder eine Wiedererteilung wird meist bewusst hinausgezögert.

Beim Verwaltungsrechtsschutz muss allerdings beachtet werden, dass es diesen sowohl für verkehrsrechtliche als auch ohne verkehrsrechtliche Vorkommnisse gibt. So kann auch ein Verwaltungsrechtsschutz gewählt werden, wenn es um Probleme mit einem Kind in der Schule geht, das zum Beispiel versetzungsgefährdet ist. Auch können Versicherte in diesem Bereich die Zulassung zu einem bestimmten Studium durchsetzen. Für diesen Bereich soll jedoch an anderer Stelle eingegangen werden.

Die eigentliche Verkehrsrechtsschutzversicherung versichert die Rechtswahrnehmungen in Verkehrssachen, wenn zum Beispiel ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht eindeutig geklärt werden konnte. Problematisch wird ein solcher Fall immer dann, wenn die Person, die mit einem Fahrzeug bei „ROT“ über die Kreuzung fuhr, nicht gefunden wird. In diesem Fall kann nämlich dem Fahrzeughalter ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Oder einem Verkehrsteilnehmer wurde die Fahrerlaubnis entzogen, doch jetzt wäre wieder der Zeitpunkt gekommen, den Führerschein zurückzugeben. Doch die Verwaltungsbehörde weigert sich ohne jegliche Begründung. Um in den besitz der neuen Fahrerlaubnis zu kommen, müssen Sie nunmehr vor ein Verwaltungsgericht ziehen.

Grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Abschleppmaßnahmen wegen Park- oder Halteverstößen. Auch Angelegenheiten, die nicht primär die Sicherheit und die Ordnung des Verkehrs regeln, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Nicht versicherbar sind zudem Angelegenheiten, die nur Bezug zum Straßenverkehr haben. Hierunter fallen zum Beispiel alle verkehrswirtschaftlichen, arbeitsrechtlichen oder gar gewerbe-polizeiliche Anordnungen. Als Beispiel kann hier die europäische Tiertransportverordnung angeführt werden. Diese Verordnung dient in erster Linie ausschließlich dem Schutz der Tiere und hat wenig Berührung mit dem Straßenverkehr selbst. Der Schutz entfällt auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer als Gewerbetätiger betroffen ist. Denn Verkehrsrechtsschutz gilt ausschließlich für nichtselbständige Verkehrsteilnehmer.

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Übersicht

Hinweise zum Verkehrsrechtsschutz

Hinweise zum Verkehrsrechtsschutz

Kommt es zu Verkehrsunfällen, sind vielfach Streitereien im Zusammenhang mit dem Fahrzeug vorprogrammiert. Diese können bei einem Gang vor die Verwaltungsgerichte schnell ins Geld gehen. Die Gerichte haben dabei nicht nur die Aufgabe, zu klären, wer an dem Unfall die Schuld bzw. die Teilschuld zu tragen hat, sondern auch wer für den gesamten Schaden aufkommen muss. Dabei bleibt es keineswegs bei den üblichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. In fast allen Fällen benötigen die Gerichte Gutachter und Zeugen, die entsprechend zu entschädigen sind. Wer hier auf seinen eigenen Rechtsverstand hofft und auf einen versierten Verkehrsrechtsspezialisten verzichtet, erleidet schnell einer Niederlage. Und eine solche Niederlage ist auch immer gleichzusetzen mit der Übernahme der eigenen Kosten sowie die des Gegners. Gerade im heutigen Zeitalter des hohen Verkehrsaufkommens sollte kein Verkehrsteilnehmer auf einen guten Verkehrsrechtsschutz verzichten.

Mit dem Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist nicht nur der Fahrzeughalter selbst, sondern auch dessen Lebens- oder Ehepartner sowie die Linder versichert. Volljährige Kinder müssen sich dabei noch in der ersten Berufsausbildung befinden und dürfen nicht verheiratet sein. Vielfach schreiben die Bedingungen der Versicherer auch vor, dass die Kinder im Haushalt ihrer Eltern leben müssen. Dieser Passus sollte in einem guten Versicherungsvertrag nicht erscheinen. Wohnen Eltern, Großeltern oder weitere Familienmitglieder des Fahrzeughalters in einem gemeinsamen Haushalt, können diese selbstverständlich mitversichert werden. Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung finden Betroffene Schutz bei Rechtsstreitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit Unfällen, dem Führerschein oder mit Kauf- und Reparaturaufträgen ergeben. Die meisten Prozesse sind dabei äußerst kostspielig, weshalb niemand auf die Unterstützung durch eine Verkehrsrechtsschutz verzichten sollte.

Probleme bereiten nicht nur Fragen wenn es um das Verschuldungsprinzip geht, besonders ärgerlich und zeitaufwändig sind auch Prozesse, in denen es um eine Ordnungswidrigkeit geht. Versicherungsnehmer sollten in diesem Zusammenhang auch darauf achten, dass in ihrem Tarif auch gleichzeitig eine Verkehrsverwaltungs-Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossen ist. Der Vorteil: Muss der Versicherungsnehmer rechtliche Schritte gegen eine behördliche Maßnahme wie zum Beispiel die des Führerscheinentzuges ergreifen, dann erhält er mit dieser Zusatzversicherung eine entsprechende Deckungsübernahme.

Für den Fall einer üblichen Verkehrsrechtsschutzversicherung werden folgende Kosten übernommen:

  • gesetzlich anfallende Rechtsanwaltsgebühren
  • Gerichtskosten
  • Zeugengelder
  • Gutachterkosten
  • gegebenenfalls die gegnerischen Kosten
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Einen ganz besonderen Vorteil genießen Versicherungsnehmer bei der Verkehrsrechtsschutz in Bezug auf die Beratung. Hier steht jedem Versicherten nämlich eine kostenlose telefonische Anwaltsberatung zur Verfügung. Für diesen Fall stellen die meisten Rechtsschutzversicherer eine eigens dafür geschaltete Hotline zur Verfügung, mit der der Versicherte unter unabhängigen Fachanwälten auswählen kann. Einige Versicherer bieten diesen sogar die Möglichkeit, die entsprechenden Anwälte auch per E-Mail zu kontaktieren.

Bei jedem Abschluss sollte bereits im Vorfeld bedacht werden, dass gerade in Bezug auf Beitrag und Leistung die Policen je nach Gesellschaft stark variieren können. Deshalb lohnt es sich stets, zwischen den jeweiligen Tarifen zu vergleichen. Wer sich für eine Verkehrsrechtschutz entscheidet, benötigt umfassenden Schutz – sowohl für sich als auch für seine Familie. Mit einem kostenlosen und unabhängigen Vergleich finden Interessierte nicht nur das beste Angebot, sondern können in den meisten Fällen diesen Versicherungsschutz auch noch online beantragen.

Versicherungsschutz genießen bei der Verkehrsrechtsschutz neben den bereits genannten Familienmitgliedern auch folgende Personenkreise:

  • Eigentümer, Halter, Insassen
  • Fahrgast, Fußgänger, Radfahrer
  • Mieter von Mietwagen
  • Fahrer fremder Fahrzeuge
  • alle weiteren berechtigten Fahrer und Insassen

Innerhalb dieser Bausteinversicherung „Verkehrsrechtsschutz“ sind alle auf die versicherten Personen zugelassenen Fahrzeuge in einem Beitrag mitversichert. Für den Fall, dass ein Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist, muss entsprechend das amtliche Kennzeichen dieses Fahrzeuges im Versicherungsantrag angegeben werden.

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