Familienrechtsschutz

Wer sich für eine Familien-Rechtsschutzversicherung entscheidet, versichert darin auch alle seine Familienangehörigen. Versichert ist in diesem Fall also nicht nur der Versicherungsnehmer, sondern auch die Ehefrau und die Kinder. Gleiches gilt für den nichtehelichen Lebenspartner und dessen Kinder (bspw. aus erster Ehe). Auch diese Personen können unter Nennung des Namens innerhalb der Familienrechtsschutz-Versicherung mit versichert werden. Innerhalb dieser Leistungsart können Einzelbausteine wie Privat-, Beruf- Verkehr- oder Mieterrisiken (auch Vermieter-Risiken) entsprechend abgesichert werden. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass all die genannten Leistungen auch durch Singles beantragt werden können.

Wer sich für den Verkehrsrechtsschutz innerhalb der Familie entscheidet, für den spielt es dann auch keine Rolle, wie viele Fahrzeuge in der Familie bewegt werden. Vielmehr können in dieser Leistungsart alle Fahrzeuge mit versichert werden. Je nach Tarif müssen Versicherungsnehmer auch die Wartezeiten beachten. Für den Fall, dass ein Versicherter vor Gericht verliert, übernehmen die Versicherer neben den Rechtsanwalts- auch die Gerichtskosten. Für den Fall, dass ein Prozess gewonnen wird, muss dann entsprechend die Gegenseite diese Kosten übernehmen. Die maximale Deckungssumme, die abgeschlossen werden kann, liegt derzeit bei 300.000 Euro, allerdings kann diese je nach Anbieter variieren. Achten Sie beim Vertragsabschluss auf einen seriösen Anbieter mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis. Denn einige Versicherer können nur deshalb ihre monatlichen Beiträge stabil halten, in dem sie vielfach die Kostenübernahme schlichtweg verweigern.

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Versicherungsmaklern ist es zudem noch möglich, Spezialkonditionen mit Qualitätsversicherern auszuhandeln. Daher lohnt sich in jedem Fall ein entsprechender Versicherungsvergleich. Lassen Sie sich nicht nur ein Angebot von einer Gesellschaft zuschicken. Persönliche Beratung zählt. Angebote können Sie über das Internet einsehen. Sie werden schnell erkennen: Preis- und Leistungsunterschiede im Versicherungsbereich sind bis zu 40 Prozent völlig normal. Mit einer Familienrechtsschutz sichern sich Familien gegen die Kosten, die durch Rechtsanwälte, Gutachter und Gerichtskosten entstehen.

Übersicht der Rechtsschutzbereiche

Eine Familie muss sich bei rechtlichen Streitfällen auf den Beistand verlassen können. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob man als Partner oder die Kinder mit Vorwürfen konfrontiert wird oder ob man sich selber Klarheit in rechtlichen Dingen verschaffen will. Denn ein Gang vors Gericht ist auch immer mit einer Kostenfrage verbunden. Die Rechtsschutzversicherer helfen ihren Kunden, egal ob ein solcher durch einen Geschäftsmann Nachteile erlitten hat oder aber als Urlaubsgast an einen verschmutzten Pool geraten ist. Aber auch für den Straßenverkehr ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Immer mehr Streitfälle ereignen sich dabei in den Belangen, wenn es um das Kfz geht, also zum Beispiel Ärger mit der Werkstatt wegen einer überhöhten Rechnung. Oder wenn die Werkstatt schlampig gearbeitet hat. Auch die Rechtsfolgen nach einem Unfall können nicht unerheblich sein, insbesondere wenn es sich dann noch um bleibende Schäden handelt.

Egal ob jemand seinen Pkw privat benutzt oder geschäftlich als Selbständiger, für jeden Streit braucht es einen starken Partner an der Seite des Versicherungsnehmers. Dies gilt umso mehr, wenn gleich mehrere Instanzen durchlaufen werden müssen. Viele Renten- und Haftpflichtverscherer setzen auf eine solche Masche, bis dem Geschädigten letztlich dann doch noch die Puste ausgeht. Daher gilt: Der richtige Schutz mit einer Rechtsschutz hilft Betroffenen im Straßenverkehr, im Beruf und natürlich auch in ihrer Freizeit. Wer einen passgenauen Versicherungsschutz hat, der sorgt dafür, dass seine Interessen im Streitfall auch effektiv wahrgenommen werden können. Achten Sie daher vor Vertragsabschluss darauf, dass Ihnen der Versicherer kompetente Ansprechpartner in Rechtsfragen zur Seite stellt, der gerade bei Alltagsstreitigkeiten alle Möglichkeiten auslotet – auch die einer Nerven schonenden Mediation, in dem sich die Parteien außergerichtlich einigen.

Rechtsschutz gibt es in allen Lebensbereichen. Dabei kann es sich auch um ständig wechselnde Zusammenhänge handeln. So gibt es Rechtsschutz für Verkehrsteilnehmer, für Berufstätige, für Privatpersonen oder für Mieter bzw. Vermieter. Innerhalb dieser Bereiche lassen sich nachfolgend genannte Varianten versicherungstechnisch zusammenstellen:

  • Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (umfassender Allround-Schutz)
  • Privat- und Berufs-Rechtsschutz (mit Verzicht auf eine Absicherung als Verkehrsteilnehmer)
  • Verkkehrs-Rechtsschutz für ein Fahrzeug bzw. der erweiterte Verkehrs-Rechtsschutz für alle eigenen Fahrzeuge und die der Familie (Ehefrau bzw. Kinder)

Fallbeispiele für den Leistungsfall innerhalb der Rechtsschutzversicherung

Ein Rechtsstreit sollte einen Betroffenen nicht in den finanziellen Ruin treiben. Denn schnell muss ein Bürger sein Recht vor Gericht durchsetzen, sei es bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, in privaten Angelegenheiten oder gar bei einem Unfallgegner. Wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung für sich und die ganze Familie ist, zeigen nachfolgende Beispiele:

[1] Ein Arbeitgeber wirft einem Arbeitnehmer vor, dass er in seiner Leistung immer mehr nachlässt. Ohne Abmahnung erfolgt die Kündigung. Mit der Arbeitsrechtsschutz können sich Betroffene gegen die Kündigung wehren und auf diese Weise Kündigungsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren erlangen.

[2] Der lang ersehnte Urlaub steht vor der Tür. Doch anstatt ihren Traumurlaub genießen zu können, stellt man fest, dass wesentliche Zusagen in keiner Weise eingehalten wurden. Trotz mehrerer Anmahnungen, die ungehört blieben, kommt es zum eigenmächtigen Umzug in ein anderes, erheblich teureres Hotel. Die erheblichen Mehrkosten hierfür sollen durch eine Klage gegen den Reiseveranstalter wieder hereingeholt werden. Hierfür tritt der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht ein.

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[3] Jedes Jahr aufs Neue erledigen Sie Ihre Steuererklärung sorgfältig und pünktlich. Doch weder die von Ihnen geltend gemachten Werbungs- noch die Sonderausgaben erkennt die Finanzbehörde an. Mit dem Steuer-Rechtsschutz haben Sie nunmehr die Möglichkeit, mit einem versierten Anwalt an Ihrer Seite vor dem Finanzgericht zu klagen.

[4] Es ist Ferienzeit: Der minderjährige Sohn will sich im Supermarkt ein paar Euros dazu verdienen. Nach einem Arbeitsunfall erleidet dieser dauerhafte gesundheitliche Schäden. Doch die Berufsgenossenschaft sieht hierin keinen Grund zur Zahlung einer Unfallrente. Die Forderung kann jedoch mit einem Sozial-Rechtsschutz vor dem Sozialgericht eingeklagt werden.

[5] Auch innerhalb eines Beamtenverhältnisses sind Sie nicht vor Streitereien gefeit. Ohne Ihr Zutun wird gegen Sie ein Disziplinar-Verhalten eingeleitet, angeblich wegen einem pflichtwidrigen Verhalten gegenüber einem Schüler. Hier sind Sie ganz besonders auf die Unterstützung eines versierten Anwalts angewiesen. Denn jetzt gilt es, sich schnellst möglich gegen die Vorwürfe des Dienstherrn zur Wehr zu setzen. Mit einem Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz stehen Sie auf der sicheren Seite.

[6] Zum Schluss sollen Sie auch noch für einen schweren Betriebsunfall eines Kollegen von Ihnen verantwortlich sein. Der Arbeitgeber wirft Ihnen Verschulden vor, zudem behält der Kollege eine dauerhafte Gehbehinderung zurück. Dieser Fall geht zugleich auch noch an die Staatsanwaltschaft, die Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung erhebt. Ohne Straf-Rechtsschutz und einem versierten Verteidiger können Schadenersatzansprüche auf Sie zukommen, die Sie schnell in den Ruin treiben.

Musterbeispiele, damit der Rechtsschutz passt

Mit dem Abschluss einer Familienversicherung erhalten folgende Personen Versicherungsschutz:

  • der Versicherungsnehmer selbst,
  • dessen ehelicher eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner (im Single-Rechtsschutz nicht möglich)
  • die minderjährigen bzw. volljährigen Kinder, sofern letztere nicht verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben
  • im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden und dort auch gemeldeten Eltern bzw. Großeltern

Innerhalb der Familienrechtsschutz haben Versicherungsnehmer die Wahl zwischen dem Privat- und Berufs-Rechtsschutz oder dem Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz. Versicherungsnehmer, die einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, benötigen einen Ergänzungs-Rechtsschutz für Handwerk, Handel oder Gewerbe. Bedenken Sie stets: Der Familienrechtsschutz sollte optimal zu Ihrem Bedarf passen. Experten beraten Sie hierzu sehr gerne.

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