Übersicht

Interessenten, die sich für einen Gebäude-Rechtsschutz entscheiden, erhalten diesen meist im Zusammenhang mit einem Grundstücks- und Wohnungsrechtsschutz. Bei vielen Versicherern läuft diese Art der Absicherung unter dem Begriff Immobilien-Rechtsschutz. Immobilienrechtsschutz schützt den Versicherungsnehmer vor dem Kostenrisiko, das sich aus Rechtsstreitigkeiten heraus ergibt, die mit Gebäuden, Grundstücken oder Wohnungen in Zusammenhang stehen. Bei der versicherten Person kann es sich entweder um einen Mieter, einen Pächter oder aber um einen Eigentümer handeln. Die häufigsten Rechtsfälle ergeben sich dabei aus Rechtsstreitigkeiten, die das Miet- oder Pachtverhältnis betreffen. Auf diese Weise hat jeder Vermieter das Recht, gewisse Rechte einzufordern, wenn sich ein Mieter zum Beispiel nicht an vereinbarte Regeln hält. Im Umkehrschluss kommt es für Mieter zu rechtlichen Klärungen, wenn dringend erforderliche Reparaturen durch den Vermieter nicht durchgeführt werden.

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Am häufigsten zu verzeichnen sind jedoch nachbarschaftliche Streitigkeiten, diese liegen neben Streitigkeiten um Gebäude oder Grundstücke an erster Stelle. In diesem Zusammenhang werfen sich vielfach Fragen zum Wegerecht auf, es kommt zu Prozessen wegen nicht eingehaltener Bebauungsgrenzen, Ein Nachbar erhebt beim anderen Beseitigungsansprüche, sofern sie mit dem Grundstück oder dem Gebäude in enger Verbindung stehen. Werden hingegen Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile beschädigt, dann ist dies ein Fall für die Gebäude-Rechtsschutz. Somit fallen letztere Streitigkeiten auch nicht in die Rubrik „Allgemeiner Schadensrechtsschutz“. Dies gilt auch bei Streitigkeiten oder Unstimmigkeiten zwischen Mietern, Vermietern und Handwerkern oder Hausmeistern, auch hier greift wieder die Gebäuderechtsschutz.

Zudem entfaltet die Gebäude-Rechtsschutzversicherung einen ganz großen Vorteil für Versicherte, denn selbst für den Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Gebäude-Sachversicherern, wenn es zum Beispiel über Zahlungen im Schadensfall geht, ist der Gebäuderechtsschutz zur Leistung verpflichtet. Innerhalb der Immobilien-Rechtsschutzversicherung werden neben den Anwalts- auch alle Gerichts- und Prozesskosten übernommen, die über der vereinbarten Eigenbeteiligung liegen. In diesem Zusammenhang ist lediglich darauf zu achten, ob die Versicherungssumme begrenzt oder unbegrenzt ist. Die zu berechnende Beitragshöhe ergibt sich beim Versicherer daraus, ob es sich beim Versicherungsnehmer um einen Mieter, einen Eigentümer oder aber um einen Vermieter handelt. Gleichfalls machen die Versicherer ihre Beiträge abhängig von der jeweiligen Anzahl der versicherten Immobilien, vom Mietwert selbst sowie von der Vertragslaufzeit, der gewählten Selbstbeteiligung und der Tarifgruppe.

Weiter wird der monatliche Beitrag beeinflusst durch das Alter und den Beruf des Versicherungsnehmers sowie der Anzahl der gemeldeten Versicherungsfälle innerhalb der letzten Jahre. Geht um Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit Wohnräumen stehen, dann können diese durch eine Wohnungs-Rechtsschutzversicherung abgesichert werden. Notwendigkeit besteht hier nicht nur für Mieter oder Pächter, sondern auch für Vermieter, Verpächter oder Eigentümer. Gerade für Vermieter gibt es immer häufiger Streitigkeiten, die die Mietverhältnisse betreffen. Daher ist gerade für diesen Personenkreis eine Wohnungsrechtsschutzversicherung fast immer sinnvoll. Da hier schnell einmal vierstellige Summen anfallen können, bietet die Versicherung dergestalt Schutz, in dem sie sämtliche Kosten übernimmt, die sich aus Streitigkeiten oder allgemeinen Unstimmigkeiten zwischen Vermieter und Mieter oder umgekehrt ergeben.

Mieter und Vermieter sollten in diesem Zusammenhang bedenken, dass als Streitwert von den Gerichten in aller Regel die jährliche Miete (!) angesetzt wird. Zudem bieten Wohnungseigentumsgesetz und Mietrecht ein großes Paragraphenlabyrinth, weshalb für die meisten Betroffenen ein erfahrener Anwalt an ihrer Seite stehen sollte. All diese Fakten treiben die Gesamtkosten beträchtlich in die Höhe.

Die Wohnungs-Rechtsschutzversicherung kommt auf für:

  • notwendig anfallende Zeugengelder
  • alle anfallenden Gerichtskosten
  • Gebühren für den Anwalt
  • für den Fall, dass ein Prozess verloren wird, die Kosten der gegnerischen Partei
  • notwendig werdende Kosten für Sachverständige und Gutachter

Zudem kommt die Wohnungsrechtsschutzversicherung auch kostenmäßig für nachbarschaftliche Streitigkeiten auf, die nicht ausschließlich auf einer vertraglichen Vereinbarung wie zum Beispiel einem Mietvertrag basieren. Notwendig wird diese Versicherung auch für Eigentümer von Wohnungen oder Häusern, auch sie benötigen unbedingt eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung. Sie leistet finanzielle Unterstützung für den Fall, wenn es um nachbarschaftliche Rechtsstreitigkeiten geht. Dadurch erhalten auch Eigentümer als Versicherungsnehmer eine entsprechende Absicherung. Wer Mieter ist, hat es oftmals mit Renovierungsumfang, Betriebskosten oder einer ungerechtfertigten (Eigenbedarfs-)Kündigung zu tun. Vermieter hingegen genießen Schutz, wenn ihre Mieter ihre monatlichen Mietzahlung nicht nachkommen oder wenn bei einer berechtigten Kündigung der Auszug verweigert wird.

Da viele Versicherungsunternehmen zwischenzeitlich dazu übergegangen sind, in diesem Bereich eine Vielzahl von abgewandelten Varianten anzubieten, ist es stets sinnvoll, über einen erfahrenen Versicherungsberater oder über das Internet mehrere Angebote einzuholen. Gleichfalls ist bei der Auswahl auch auf die Kombinationsmöglichkeiten innerhalb der verschiedenen Rechtsschutzarten zu achten. So wird zum Beispiel der Wohnungsrechtsschutz fast nie als Einzelvertrag angeboten, sondern stets in Verbindung mit einem Arbeits- und Verkehrsrechtsschutz.

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Egal, ob Mieter oder Eigentümer einer Immobilie, die meisten Streitigkeiten, die sich hieraus für beide Seiten ergeben, können heute nicht mehr privat geklärt werden. Da nur wenige Parteien noch bereit sind, aufeinander zuzugehen, muss sich jede Partei eines entsprechenden Anwalts bedienen. Anwalts- und Gerichtskosten orientieren sich am Streitwert, und diese werden durch die Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzversicherung übernommen. Auf diese Weise können die Streitfälle auch einmal bei Bedarf vor Gericht geklärt werden, in dem man zuerst einen erfahrenen Mediator vorschaltet. Führt ein solcher Weg nicht zu einer Schlichtung, dann führt kein Weg am Gericht vorbei. Dabei muss es nicht immer zur sofortigen Einleitung eines Gerichtsverfahrens kommen. Vielfach genügt allein die Einschaltung eines Rechtsanwalts, der die Parteien entsprechend zur Zahlung auffordert. Auch bei Fragestellungen um Bebauungsgrenzen kann ein Anwalt zu Rate gezogen werden.

Gerade wenn es um Instandsetzungsarbeiten oder Schäden am vermieteten Wohnungseigentum geht, muss vielfach auch ein Gutachter eingeschaltet werden, der die Aufgabe hat, den Schaden entsprechend zu bewerten. Auch diese hierfür anfallenden Kosten müssen vom Rechtsschutzversicherer in vollem Umfang getragen werden. Ein Abschluss ist daher für alle Mieter und Eigentümer sinnvoll, die das jeweilige Objekt auch selbst nutzen. Versicherungsnehmer sollten bei Abschluss allerdings eine dreimonatige Wartezeit mit einplanen. Insofern kann ein Versicherungsfall erst zu dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, der auch erst drei Monate nach Vertragsabschluss eingetreten ist.

Weder die Mieter eines Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstückes können heute ihre Nachbarn selber aussuchen. Innerhalb eines Mietverhältnisses kann es von daher auch einmal zu Unstimmigkeiten kommen, wenn sich Mieter oder Eigentümer untereinander nicht verstehen oder unterschiedlicher Meinung sind. Glücklich schätzen kann sich in einer solchen Situation aber derjenige, der über eine entsprechende Grundstücks-Rechtsschutzversicherung verfügt. Je nach Bundesland sind solche Unstimmigkeiten zuerst durch einen Mediator gütlich zu regeln, was vielfach dazu führt, dass man sich selbst nach einem Streit wieder anfreunden kann. Ist dies nicht der Fall, müssen Anwälte und Gerichte eingeschaltet werden. Damit weder Familie noch Alleinstehende nicht in finanzielle Schwierigkeiten kommen, ist ein Abschluss einer solchen Versiche-rung stets hilfreich. Denn kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, müssen Betroffene gleich mit mehreren tausend Euro an Kosten rechnen.

Mieter und Eigentümer von Grundstücken oder Gebäuden sind daher angehalten, einen Grundstücks-Rechtsschutz mit einem Gebäude- und Wohnungsrechtsschutz zu kombinieren. Diese Paketversicherung bietet eine optimale Absicherung für die Betroffenen. Wichtig ist diese Absicherung auch für den Fall, dass es ausschließlich um eine anwaltliche Beratung geht, denn auch für diesen Fall steht der Versicherer in der Leistungspflicht. Je nachdem, welche anderen Bereiche auch noch abgesichert werden müssen, kann dieser Versicherungsschutz auch noch weiter komplettiert werden. Verschiedene Kombinationen führen zudem vielfach zu entsprechenden Kostenreduzierungen bei der monatlichen Beitragszahlung.

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Der Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung ist allerdings nicht nur für Mieter, sondern insbesondere auch für Hauseigentümer sehr wichtig. Denn auch hier sind immer zwei Parteien miteinander beteiligt. Die eine Partei will entsprechende Interessen durchsetzen, die andere Partei ist damit automatisch daran beteiligt. Da in den meisten Fällen eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, sollten sich daher auch die Vermieter entsprechend absichern. Allein für den Fall, dass ein Vermieter ohne juristischen Beistand vor Gericht unterliegt, muss gleich mit einigen tausend Euro an Verfahrenskosten gerechnet werden. Müssen dann auch noch Gutachten oder Zeugen hinzugezogen werden, kommen auch Vermieter schnell an ihre Grenze. Wer hingegen über eine entsprechende Sachversicherung verfügt, dessen Versicherung übernimmt all diejenigen Kosten, die das Gericht dem Vermieter auferlegt.

Die Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer wird vielfach als Ergänzungs- oder Zusatzversicherung zu einer bereits bestehenden Privat-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Der Schutz kann nicht nur bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften, sondern auch Online beantragt werden. Zudem kann eine Rechtsschutzversicherung für Hauseigentümer auch als separate Versicherung abgeschlossen werden. Zusammen mit dem Privatrechtsschutz bietet diese Kombination allerdings eine günstigere Variante. Wer auf eine niedrige Beitragsgestaltung setzt, sollte auf eine entsprechende Selbstbeteiligung achten, die je nach Gesellschaft zwischen 150 und 500 Euro variieren kann. Zudem lassen sich die monatlichen Beiträge dieser Versicherungsart steuerlich als Sonderausgaben bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung geltend machen.

Eine weitere Möglichkeit der Beitragseinsparung bieten einige Gesellschaften, in denen sie Verträge anbieten, die nur die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung übernehmen. Alles andere, was außergerichtlich stattfindet, hat der Versicherungsnehmer selbst zu tragen. Aber auch die Laufzeiten können den Beitrag beeinflussen. In der Regel werden Rechtsschutzversicherungen über eine Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Damit es jedoch zu merklichen Einsparungen kommt, sollte schon eine dreijährige Laufzeit gewählt werden. Versicherungsneher sollten sich dagegen nicht für eine fünfjährige Policenbindung entschließen, da zwischenzeitlich wieder andere vorteilhaftere Angebote vorgezogen werden können.