Hinweise

Wer sich für den Abschluss einer Immobilien-Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte unbedingt die Versicherungsbedingungen studieren. Gerade diejenigen Personen, die ein eigenes Eigenheim errichtet oder gar eine Immobilie gekauft oder gebaut haben, sollten nicht nur die Vorzüge dieses Immobilieneigentums kennen, sondern vielmehr auch die vielfältigen Risiken, die sich mit einer solchen Immobilie ergeben können. Streitigkeiten mit den Nachbarn ist vielfach schon zu einer Art Tagesordnungspunkt geworden. In den meisten Fällen ist an eine gütliche Lösung kaum zu denken. Kommt dann ein derartiger Fall vor das Gericht, ist es immer von Vorteil, wenn der Betroffene über eine entsprechende Immobilien-Rechtsschutzversicherung verfügt. Denn gerade im komplizierten Mietrecht ist ein kompetenter Rechtsbeistand sehr wichtig. Und genau in diesem Punkt leistet der Rechtsschutzversicherer durch die entsprechende Finanzierung einen Beitrag zur Kostenübernahme.

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Die Kombinationsmöglichkeiten innerhalb dieser Sparte sind vielfältig. So kann in einer Privat-Rechtsschutzversicherung bereits eine Immobilien-Rechtsschutzversicherung eingefasst sein. Bei anderen Versicherungsgesellschaften ist eine abgeschlossene Betriebsrechtsschutzversicherung bereits ein fester Bestandteil innerhalb der handelsüblichen Immobilien-Rechtsschutzversicherung. Beachtet werden muss beim Abschluss allerdings, dass die Bedingungen je nach Versicherer erheblich variieren können. So ist zum Beispiel nicht bei jeder Gesellschaft auch das Nachbarrecht absicherbar. Auch Probleme bei Baugesuchen oder Enteignungen werden von einigen Versicherern komplett ausgespart. Daher kann nur immer wieder angeraten werden, vor Abschluss die Vertragsdetails genauestens zu prüfen. Wer auf eine Rechtsschutz setzt, der benötigt auch für den Fall der Fälle einen wirklich optimalen Versicherungsschutz.

Als anschauliches Beispiel kann an dieser Stelle zum Beispiel Kinderlärm genannt werden. Gegen spielende Kinder, die sich regelmäßig am Mittag im Garten treffen, kann der Nachbar wegen der Stimmen und Geräusche auf Unterlassung klagen. Wer sich für diesen Fall einen erstklassigen Rechtsbeistand leisten kann, der profitiert nicht nur von dessen Wissen, sondern sorgt gleichzeitig dafür, dass der Nachbarstreit nicht völlig eskaliert. Viele Anwälte arbeiten auf diesem Gebiet als Mentoren und können auf diese Weise auch ein wenig „psychologisch“ auf die empfindlichen Nachbarn einwirken. Interessenten einer Immobilienrechtsschutzversicherung sollten allerdings nicht allen Werbeversprechen der Anbieter Glauben schenken. Zwar bieten die meisten Anbieter auf diesem Gebiet Rechtsschutz sowohl für außergerichtliche als auch für gerichtliche Wahrnehmungen. Dieser gilt jedoch ausschließlich nur für private Miet- und Pachtverhältnisse!

Die Rechtsschutzversicherer tragen dabei nicht nur die Kosten der Gerichtsverhandlung, sondern auch die Honorare der Anwälte, die Gebühren der Gutachter sowie der Zeugen. Je nach Ausgang der Gerichtsverhandlung übernimmt der Versicherer auch noch die anfallenden Kosten der Gegenseite. Zudem besteht die Möglichkeit der Versicherer, eine vorab vereinbarte Kaution zu zahlen. Versicherungsnehmer sollten auch bedenken, dass Bestandteil jeder Versicherung nur die Rechtsverfolgung ist. Wer eine reine Rechtsberatung benötigt, muss diese meist aus eigener Tasche bezahlen. Die monatliche Beitragshöhe, die der Versicherungsnehmer zu leisten hat, steht entsprechend in Abhängigkeit mit dem, was versichert werden soll. Der Versicherungsumfang kann zum Beispiel nur den Bereich der Schadensersatzansprüche durch Dritte (inklusive Prüfung der Berechtigung) umfassen, oder aber das zusätzliche Abwehren von Ansprüchen vor Gericht mit einschließen.

Wer seinen Monatsbeitrag gering halten will, kann einen so genannten Selbstbehalt vereinbaren. Für diesen Fall übernimmt der Versicherungsnehmer ausschließlich die Kosten bis zu einer vorab vereinbarten Höhe. Alles, was darüber liegt. Wird durch den Versicherer erstattet. Versicherungsnehmer sollten zudem die Wartezeit von drei Monaten beachten. Innerhalb dieser Zeit findet keine Kostenerstattung durch den Versicherer statt. Rechtsfälle, die nachweislich vor dem Abschluss der Versicherung lagen, sind grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei den meisten Rechtsschutzversicherern liegt die Höhe der Deckungssumme bei ca. 250.000 Euro. Diese Summe wird pro Schadensfall angesetzt, so dass sich in aller Regel ein so genannter Zwei-Instanzen-Weg beschreiten lässt. Rechtsschutzversicherer leisten dabei sowohl innerhalb Deutschlands als auch im europäischen Ausland.

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