Varianten des Verkehrs-Rechtschutz

Der Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz/Verkehrs-Strafrechtsschutz

Der Verkehrs-Verwaltungsrechtsschutz tritt ein für Verfahren, die die Fahrerlaubnis betreffen. Zu nennen sind hier Einschränkungen bei der Fahrerlaubnis, der Entzug sowie die Wiedererlangung. Eintrittspflicht des Versicherers besteht für alle Verfahren vor den Verwaltungsbehörden bzw. vor den Verwaltungsgerichten. Sämtliche Verfahren, wie sie bei Einschränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis anfallen, können aber auch vor Strafgerichten abgehalten werden. Für diesen Fall besteht für den Versicherungsnehmer dann Rechtsschutz im Rahmen des VerkehrsStrafrechtsschutzes. Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten ist dabei fester Bestandteil des Verkehrsrechtsschutzes sowie des Fahrzeugrechtsschutzes. Versicherungsnehmer, die noch über ältere Verträge verfügen, finden diese Leistungsart unter dem Begriff „Führerschein-Rechtsschutz“.

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Eine wichtige Ausnahme von der Versicherbarkeit bilden neben Taxi- auch Mietwagen- bzw. Selbstfahrervermiet-Unternehmen. Diese Unternehmen müssen ein entsprechendes separates Angebot abgeben. Der Grund liegt darin, dass insbesondere dieser Bereich des Verkehrsrechtsschutzes ein besonders großes Risiko darstellt. Gesondert zu versichern sind zudem Nutzfahrzeuge mit einer Nutzlast von über 4 Tonnen, Omnibusse mit über 9 Sitzen sowie Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen.

Versicherungsnehmer sollten in allen Bereichen vor Vertragsabschluss die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen studieren. Denn je nach Versicherungsgesellschaft können die vorgenannten Punkte sehr stark variieren. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich hierbei allemal.

Der Fahrzeug-Rechtsschutz

Versicherungsnehmer, die sich für den Fahrzeug-Rechtsschutz entscheiden, erhalten bei Rechtsfälligkeit Leistungen für bestimmte Fahrzeuge. Der Versicherungsschutz erstreckt sich hierbei auf Entleiher, Mieter oder Eigentümer von Fahrzeugen. Die bezeichneten Motorfahrzeuge (zu Wasser, zu Lande und zu Luft) müssen entsprechend im Versicherungsschein bezeichnet werden. Mitversichert sind zudem alle Anhänger. Versicherungsschutz besteht in dieser Leistungsart selbst für den Fall, dass bestimmte Fahrzeuge auf den Versicherungsnehmer nicht zugelassen sind. Gleiches gilt, wenn diese Fahrzeuge nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers mit einem Versicherungskennzeichen versehen sind.

Der Fahrzeug-Rechtsschutz beinhaltet nachfolgend versicherte Leistungsarten:

  • den Schadensersatz-Rechtsschutz
  • den Straf-Rechtsschutz
  • den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Mit Ausnahme des Rechtsschutzes für Vertrags- und Sachenrecht besteht für den Versicherungsnehmer ein Versicherungsschutz sowohl als Fußgänger als auch als Radfahrer oder Fahrgast. In diesem Zusammenhang sind dabei alle berechtigten Fahrer und Insassen des versicherten Fahrzeugs beim Versicherungsnehmer mitversichert. Allerdings muss an dieser Stelle angeführt werden, dass bei allen Versicherungsarten, die den Verkehrsbereich betreffen, nur dann ein gültiger Versicherungsschutz besteht, wenn der Fahrer auch über eine gültige Fahrerlaubnis verfügt. Zudem besteht die Voraussetzung, dass das Fahrzeug auch ordnungsgemäß angemeldet ist. Versicherungsschutz besteht jedoch nur für die im Versicherungsvertrag genannten Fahrzeuge. Wer seinen „Fahrzeugpark“ erweitert, sollte die neu hinzukommenden Fahrzeuge ebenfalls dem Versicherer melden. Dasselbe gilt, wenn ein versichertes Fahrzeug entweder veräußert wird oder durch einen Unfall mit Totalschaden wegfällt. Im Umkehrschluss muss dann wieder das Folgefahrzeug der Gesellschaft gegenüber gemeldet werden.

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Der Fahrer-Rechtsschutz

Die Fahrer-Rechtsschutz bietet der im Versicherungsvertrag genannten Person Versicherungsschutz. Versichert ist für diesen Fall die Teilnahme am öffentlichen Verkehr, und zwar als Fahrer jedes Motorfahrzeugs und Anhängers zu Wasser, zu Lande sowie in der Luft. Das Fahrzeug muss dabei nicht unbedingt auf die im Versicherungsschein genannte Person zugelassen sein. Versicherte Leistungsarten innerhalb der Fahrer-Rechtsschutzversicherung sind

  • der Straf-Rechtsschutz
  • der Schadenersatz-Rechtsschutz
  • der Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • der Veraltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • sowie der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherungsumfang erstreckt sich dabei sowohl auf den Fahrer selbst, den Fußgänger als auch auf Radfahrer und als Fahrgast. Allerdings gibt es bei der Fahrer-Rechtsschutzversicherung keine mitversicherten Personen. Damit können für mitfahrende Insassen, Eigentümer oder Halter von Fahrzeugen keine Leistungen in Anspruch genommen werden. Zudem erhalten Versicherungsnehmer nur dann einen gültigen Versicherungsschutz, wenn sie im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind und auch das Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet wurde. Wird auf die im Versicherungsvertrag genannte Person innerhalb der Vertragslaufzeit ein Fahrzeug zugelassen, dann wandelt sich der Versicherungsschutz der Fahrer-Rechtsschutz automatisch in eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung um.

Diese Leistungsart kann für all diejenigen Personen empfohlen werden, die zwar im Besitz eines Führerscheins sind, aber kein eigenes Fahrzeug besitzen. Gleiches gilt für Personen, die entweder beruflich oder aber sehr oft mit einem geliehenen oder gemieteten Fahrzeug unterwegs sind.

Der Verkehrs-Rechtsschutz für den gewerblichen Fuhrpark

Verkehrs-Rechtsschutz für den gewerblichen Fuhrpark eignet sich vor allem für diejenige Zielgruppe, die beruflich auf ihre Fahrzeuge angewiesen ist. Für diese Personen ist diese Leistungsart der Rechtsschutz so gut wie unverzichtbar. Man denke in diesem Zusammenhang an Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt, oder ein Firmenfahrzeug wird in einen Verkehrsunfall verwickelt. Oder man befindet sich gerade auf dem Weg zu einem Kunden und wird durch einen „Starenkasten“ geblitzt. Wer in diesen Situationen über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügt, der ist sowohl finanziell als auch rechtlich stets auf der sicheren Seite. Der Versicherungsnehmer selbst hat bei dieser Leistungsart rechtlichen Schutz als

  • Eigentümer, als Insasse oder als Halter
  • Fahrgast, als Fußgänger oder als Radfahrer
  • Mieter von Mietwagen
  • Fahrer fremder Fahrzeuge
  • sowie alle weiteren berechtigten Fahrer oder Insassen.

Innerhalb der Verkehrsrechtsschutzversicherung ist der Versicherungsnehmer gegen eine Vielzahl von Streitigkeiten geschützt. Versichert im Schadensersatz-Rechtsschutz ist zum Beispiel die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, wie dies beispielsweise bei einem Verdienstausfall nach einem Verkehrsunfall gegeben wäre. Kommt es zum Beispiel zu einem Streit mit der Kfz-Werkstatt, dann besteht entsprechender Schutz über die Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Verkehrsbereich. Häufig sind auch Streitigkeiten wegen der Kfz-Steuer. Versicherungsschutz besteht hier über die Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten. Was tun, wenn es zu einer Einschränkung der Fahrerlaubnis auf bestimmte Erlaubnisklassen kommt? Hier bietet der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen den entsprechenden Versicherungsschutz.

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Muss sich ein Betroffener wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung verteidigen, dann hilft der Straf-Rechtsschutz entsprechend weiter. Geschwindigkeitsüberschreitungen lassen sich über den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz abwehren. Oder ein unachtsamer Mitbürger macht den Firmenwagen eines Unternehmens verkehrsuntauglich, zudem wird der Unternehmensleiter als Fahrer verletzt. Beruflich ist der Unternehmer aber zwingend darauf angewiesen, mobil zu ein. Wer dann auch noch für mehrere Wochen wegen Verletzung in seinem Unternehmen ausfällt, der ist gut beraten, wenn er entsprechend vorgesorgt hat. Rechtsschutz wird aber auch für Mitarbeiter gewährt, die etwas zu motiviert durch eine verkehrsberuhigte Zone fahren und ein Verfahren eingeleitet bekommen. Auch Streitereien mit dem Finanzamt sind vielfach vorprogrammiert, wenn es zum Beispiel um die umweltfreundliche Aufrüstung des Firmenfuhrparks geht. Was ist, wenn sich das Finanzamt trotz dieser Umrüstung für eine steuerliche Neueinstufung weigert?

Insgesamt kann hier angeführt werden: Ganz egal, wie vorsichtig eine Person auch fährt – im Verkehr reicht nun einmal bereits eine Unachtsamkeit eines anderen aus, was dann letztlich zu einem Unfall mit all den damit verbundenen Folgen führt. Hier bietet der gewerbliche Verkehrsrechtsschutz nicht nur Schutz für den Versicherungsnehmer selbst, sondern auch für dessen Mitarbeiter. Versicherungsnehmer sollten vor Vertragsabschluss darauf achten, dass der Versicherer auf die allgemein übliche Wartezeit von drei Monaten verzichtet.

Weitere Fallbeispiele für die Wichtigkeit eines gewerblichen Verkehrsrechtsschutzes

[1] Wer zum Beispiel als selbständige Friseuse unterwegs ist und tagtäglich mit dem Geschäftswagen seine Kunden besucht, kann schnell in einen Unfall verwickelt werden. Nehmen wir an, dieser Person wird die Vorfahrt genommen, was einen Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug zur Folge hat. Es kommt zu einem hohen Sachschaden, zudem wird ihr bei dem Aufprall der Hals verstaucht. Dies wiederum hat zur Folge, dass sie mehrere Wochen keine Kundentermine wahrnehmen kann. Über die eingeschlossene Schadenersatzrechtsschutz-Versicherung fordert sie über ihren Anwalt neben einem Schadensersatz auch noch Schmerzensgeld und Verdienstausfall vom Schadensverursacher. Spricht das Gericht der Geschädigten die geforderten Gelder zu, allerdings zu einem weitaus reduzierten Prozentsatz der ursprünglichen Forderung, übernimmt der Rechtsschutz die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Lehnt das Gericht hingegen die Forderungen komplett ab, übernimmt die Rechtsschutz neben den Rechtsanwalts- auch noch die Gerichtskosten.

[2] Bei einem Firmenfahrzeug kommt es zu starken Reibungsgeräuschen beim Schaltvorgang. Das Fahrzeug wird hierauf in die nahe liegende Werkstatt gebracht. Nach erfolgter Reparatur wird das Fahrzeug wieder zurück an seinen Eigentümer gebracht. Nach Eingang der Reparaturkostenrechnung beim Unternehmen sieht der Leiter die ausgewiesenen Reparaturkosten als völlig unangemessen an. Das Unternehmen weist nur den für sie angebrachten Betrag an, die Werkstatt klagt hingegen auf die volle Zahlungssumme. Versicherungsschutz für das Unternehmen besteht durch den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. Käme es zu einem Rechtsstreit über zwei Instanzen, bei dem das Gericht ein Gutachten einholt, hätte das Unternehmen zwei Drittel der Kosten beider Instanzen zu tragen. Die Rechtsschutzversicherung müsste somit die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten tragen. Käme das Gericht nach Einholung eines Gutachtens zu dem Schluss, dass die Reparaturkosten tatsächlich zu hoch angesetzt wurden, würde die Klage abgewiesen, die Rechtsschutzversicherung müsste hier nur die Vorschusskosten des Rechtsanwalts übernehmen.

[3] Ein angestellter Lkw-Fahrer eines Unternehmens begeht eine Geschwindigkeitsüberschreitung. Allerdings wird der Betroffene zum zweiten Male innerhalb eines Monats wegen überhöhter Geschwindigkeit in einer Baustelle geblitzt. Die Behörde erlässt für diesen Fall nicht nur ein Mussgeld, dem Mitarbeiter wird auch noch der Führerschein entzogen. Ein Fall für den Verwal-tungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Damit der Mitarbeiter seine Fahrerlaubnis wieder erlangt, wird ihm durch die Verwaltungsbehörde eine medizinischpsychologische Untersuchung (MPU) vorgeschrieben. Der Mitarbeiter absolviert auch diesen Test, allerdings wird ihm auf Grund des Ergebnisses die Aushändigung der Fahrerlaubnis verweigert. Nach einem erfolglos durchgeführten Widerspruchsverfahren klagt der Mitarbeiter vor dem Verwaltungsgericht. Auch hier wird die Klage abgewiesen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt für diesen Fall die Kosten des Rechtsanwalts.

Zum Versicherungsvergleich

[4] Durch einen Mitarbeiter eines Unternehmens kommt es zu einem Streit mit der Ordnungsbehörde nach einer angeblich begangenen Geschwindigkeitsübertretung. Da der Mitarbeiter noch vor Ladeneröffnung bei seinem Kunden sein wollte, wurde er auf einer Landstraße statt erlaubter 80 km/h mit 110 km/h geblitzt. Doch der Fahrer hat Glück, denn das Beweisfoto lässt keine eindeutige Identifizierung des Fahrers zu. Ein Fall für den Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Nachdem der Mitarbeiter gegen den Bescheid der Behörde Einspruch eingelegt hatte, kommt es zu einem Verfahren vor dem Amtgericht. Die Klage wird in diesem Fall abgewiesen und der Mitarbeiter muss sein Bußgeld bezahlen. Für diesen Fall übernimmt der Rechtsschutzversicherer die gesamten Verfahrenskosten.

[5] Ein Unternehmen hat mehrere ältere Geschäftsfahrzeuge in ihrem Fuhrpark. Um auch für diese Fahrzeuge noch Steuern zu sparen, kam es zu einer Umrüstung dieser Geschäftsfahrzeuge mit einem Zusatzkatalysator. Ziel des Unternehmens war eine deutlich verbesserte Abgasnorm. Hierdurch wollte das Unternehmen entsprechend Kfz-Steuern für die umgerüsteten Fahrzeuge sparen. Doch es kam, wie es kommen musste. Die Finanzbehörde erlässt zwar einen Steuerbescheid, allerdings wird durch die Behörde die Umrüstung der einzelnen Fahrzeuge nicht eingerechnet. Nach Übergabe der Rechtsangelegenheit an einen Anwalt legt dieser Einspruch gegen die Höhe der Kfz-Steuer ein. Die Kostenübernahme erfolgt durch den Steuer-Rechts-schutz vor Gerichten. Würde der Einspruch vor der Finanzbehörde zurückgewiesen und im Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Finanzgericht die Klage abgewiesen, käme s zu einer Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten durch den Rechtsschutzversicherer. Würde der Einspruch von der Finanzbehörde zurückgewiesen und im Gerichtsverfahren vor dem zuständigen Finanzgericht Recht gesprochen, käme es zu einer Neueinstufung der Kraftfahrzeugsteuer. Der Rechtsschutzversicherer hätte hier die Vorschusskosten des Rechtsanwalts zu übernehmen.

[6] Innerhalb eines Unternehmens kommt es durch einen ansonsten sehr zuverlässigen Mitarbeiter zu einem Verkehrsunfall. Da die darauf eingeschaltete Staatsanwaltschaft in diesem Unfall eine besondere Schwere sieht, ermittelt diese daraufhin gegen den Mitarbeiter wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung. Auf Grund der Schwere des Tatvorwurfs übergibt der Mitarbeiter den Fall an einen versierten Rechtsanwalt. Ein Fall für den Straf-Rechtsschutz. Käme es durch den Verteidiger zu einer Einstellung des Gerichtsverfahrens noch vor der Durchführung der Hauptverhandlung, müsste der Rechtsschutzversicherer die Kosten des Rechtsanwalts für die Vertretung im Ermittlungsverfahren übernehmen. Käme es zu einer Hauptverhandlung und der Mitarbeiter würde zu einer Geldstrafe verurteilt, hätte der Rechtsschutzversicherer die Kosten des Verfahrens zu tragen. Aber: Käme es zu einer rechtskräftigen Feststellung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat, dann würde der gesamte Versicherungsschutz entfallen. Der Mitarbeiter müsste entsprechend seine Kosten aus eigener Tasche bezahlen.

Der Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Die Leistungsart Strafrechtsschutz in Verkehrssachen umfasst neben dem Strafrechtsschutz auch den Fußgängerrechtsschutz sowie den Kraftfahrzeugvertragsrechtsschutz. Wird der Versicherungsnehmer gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer fahrlässig begangenen Straftat verteidigt, ist dies ein Fall für den Strafrechtsschutz. Eingeschlossen in dieser Leistungsart sind neben disziplinar- auch alle standesrechtlichen Verfahren. Das Disziplinar- und Standesrecht gilt dabei nur für den Familien- bzw. den Verkehrsrechtsschutz. Würde einem Versicherten als Fußgänger der Vorwurf gemacht, bei „Rot“ eine Straße überquert zu haben, wäre dies ein Fall für den Strafrechtsschutz.

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Mit der Fußgänger-Rechtsschutzversicherung besteht sowohl Schadensersatz- als auch Strafrechtsschutz sowie Schadensersatz-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer sowie für alle mit versicherten Familienangehörigen als Fußgänger, Radfahrer und als Fahrgast in allen öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln. Würde einem Versicherten der Vorwurf gemacht, er hätte als Fahrradfahrer die Vorfahrt missachtet, wäre dies ein Fall für die Allgemeine Fußgänger-Rechts-schutzversicherung. Versichert sind zudem Personen als Eigentümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern sowie von Fahrrädern mit Hilfsmotor. Dieser Schutz ist zudem auch in der Familien- und Verkehrsrechtsschutz enthalten. Käme es zum Beispiel zu einem Zusammenstoß zwischen einem Mofa-Fahrer und einem Fußgänger, müsste ein Gericht klären, wer an diesem Unfall die Schuld trägt.

Der Versicherungsschutz kann auch noch in eine Fußgänger-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer und seine Familienangehörigen ausgeweitet werden. Für diesen Fall sind zusätzlich auch noch der Ehegatte und die minderjährigen Kinder mitversichert. Diese Leistungen sind zudem bereits in der Familien- und Verkehrsrechtsschutz enthalten. Für den Fall von Auseinandersetzungen aus schuldrechtlichen Verträgen, die ein versichertes Fahrzeug betreffen, kommt es zu einer Leistungspflicht durch den Kraftfahrzeug-Vertragsrechtsschutz. Der Versicherer stünde in der Leistungspflicht, wenn sich nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens herausstellt, dass das Fahrzeug trotz gegenteiliger Zusicherung ein Unfallfahrzeug ist.

Der Strafrechtsschutz in Verkehrssachen tritt somit immer für den Fall ein, dass eine Verteidigung wegen eines Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift im Straßenverkehr (Verletzung einer Vorschrift des Strafrechts) notwendig wird. Für Steuerstraftaten hingegen entfällt in diesem Leistungsbereich der Rechtsschutz, weil eine solche Straftat stets vorsätzlich begangen wird. So fällt zum Beispiel eine Steuerhinterziehung stet unter den so genannten Vorsatz-Ausschluss. Handelt es sich allerdings um Steuer-Ordnungswidrigkeiten, dann gilt dies nur eingeschränkt. Abgedeckt durch den Rechtsschutz sind Strafvollstreckungsmaßnahmen wie das Gnadenverfahren, das Strafaussetzungsverfahren, das Strafaufschubverfahren sowie das Zahlungserleichterungsverfahren. Dies gilt allerdings nur insoweit, wenn der Versicherungsnehmer mit mit einer Geldstrafe oder aber eine Geldbuße in Höhe von unter 250 Euro bestraft wurde.

Der Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen sichert allerdings nur verkehrsrechtliche Vergehen. Liegt hingegen der Vorwurf eines Verbrechens vor, entfällt der Rechtsschutz. Für den Fall des Vorwurfes auf Vorsatz gewährt der Versicherer zunächst einmal Rechtsschutz. Verliert der Versicherungsnehmer den Rechtsstreit und wird wegen Vorsatz verurteilt, hat der Versicherungsnehmer dem Versicherer alle bereits geleisteten Zahlungen zurück zu erstatten. Der Schutz greift zudem nur für den Fall, dass dem Versicherungsnehmer der Vorwurf gemacht wird, dass er die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs gefährdet hat. Versicherungsschutz besteht daher für den Vorwurf der Nötigung, nicht aber für den Vorwurf der Beleidigung.

Kommt es bei dem Vorwurf zu einem teilweisen Vergehen verkehrsrechtlicher Art, leistet der Versicherer auch nur anteilig Versicherungsschutz. Zudem genießen nur natürliche Personen Versicherungsschutz. Juristische Personen wie Firmen sind hingegen vom Rechtsschutz ausgenommen. Auch können Vergehen, die wie Beleidigung oder Hehlerei nur vorsätzlich begangen werden können, grundsätzlich nicht versichert werden. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, welcher Vorwurf erhoben wird oder wie das Verfahren letztlich für den Betroffenen ausgeht.

Zum Versicherungsvergleich

Der Allgemeine Strafrechtsschutz kann zudem noch in den „Spezial-Strafrechtsschutz“ ausgeweitet werden. Für diesen Fall sind dann auch diejenigen Delikte im Versicherungsschutz eingeschlossen, die laut Anklage vorsätzlich durch den Versicherungsnehmer begangen wurden. Der Schutz gilt dabei so lange, bis ein rechtkräftiges Gerichtsurteil die Vorsätzlichkeit der Straftat belegt. Diese Leistungsart dient deshalb dazu, ein Strafverfahren gegen einen Versicherungsnehmer möglichst frühzeitig zu beenden. Auf diese Weise können bereits im Vorfeld einer Gerichtsverhandlung finanzielle Mittel durch den Versicherer zur Verfügung gestellt werden, die dazu dienen, entsprechende Gutachten zu bezahlen. Vorteil dieser Gutachten ist es, dass sich diese bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Verhandlung als positiv für das spätere Urteil erweisen können. Gleichfalls hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, auch möglichst versierte Strafverteidiger mit der Verteidigung zu beauftragen.