Behinderte Menschen genießen im Berufsleben mehr Schutz als ihre gesunden Kollegen – das Gesetz gewährt Frauen und Männern mit anerkannter Schwerbehinderung von 50 Prozent und mehr besonderen Kündigungsschutz. Vor einer Entlassung sollen alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung ausgeschöpft werden. Besonderer Kündigungsschutz für Behinderte weiterlesen