Ein zusammenlebendes Paar trennt sich. Es kommt zum Streit um den Hausstand. Die Rechtschutzversicherung des Mannes verweigert die Übernahme der Prozesskosten. Das Argument: Bei Klagen nichtehelicher Lebenspartner untereinander ist der Rechtsschutz nach dem Kleingedruckten ausgeschlossen.
Daher der Tipp: Da derartige Streitigkeiten nach den neuesten Rechtsschutzbedingungen (ARB 94) nicht versichert sind, sollte der Partner vorher zumindest ausdrücklich in den Vertrag aufgenommen werden. Das kostet nichts! So sind beide versichert und können wenigstens auf Kosten der Versicherung gegen Fremde klagen.