Zum 1. Juli dieses Jahres wird es in Kraft treten, das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, das bei Rechtsstreitigkeiten zu höheren Kosten führen wird. Sowohl die Kosten für Anwälte wie für Gerichte als auch die Kosten für Sachverständige, Übersetzer und Dolmetscher sowie für Notare werden dann erhöht werden. Das bedeutet: wer ab Sommer dieses Jahres mit Anwälten und vor Gericht für sein Recht kämpfen will, muss dann mitunter deutlich tiefer in die Tasche greifen – wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat.
Mit einer solchen Versicherung können im Falle von Rechtsverfahren die hohen Kosten für den Kläger, aber auch für den Beklagten niedrig gehalten werden. Dabei ist es jedoch wichtig, sich vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung den Vertrag genauer anzusehen und nicht nur auf die Höhe des Beitrags für den Versicherungsschutz anzusehen. Sonst hat man zwar möglicherweise eine billige Versicherung, aber im Falle von Rechtsstreitigkeiten dann eben doch keinen Versicherungsschutz.
Deshalb sollte bei der Rechtsschutzversicherung weniger auf die Beitragshöhe geachtet werden, sondern eher auf die Leistungen, welche die jeweilige Versicherung bietet. Sind diese sehr gut, dann lohnt es sich möglicherweise auch, einen deutlich höheren Beitrag hinzulegen, wenn dafür dann alle oder zumindest ein großer Teil der entstandenen Kosten im Rechtsverfahren von der Versicherung übernommen werden. Wichtig ist auch darauf zu achten, wie hoch der Deckungsschutz der Rechtsschutzversicherung ist. Ist die Summe hier zu niedrig angesetzt, könnte es bei einem aufwändigen Verfahren zu einem durchaus teuren Erwachen bei einigen Versicherten kommen.
Im Zuge der Einführung des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wäre es deshalb auch durchaus empfehlenswert, die bereits bestehende Versicherung auf ihre Leistungen hin zu überprüfen und diese gegebenenfalls aufzustocken. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Wartefrist bis zur Nutzung der Versicherung möglichst nicht wieder von vorne zu laufen beginnt.
Bei der Suche nach einer guten Versicherung in diesem Bereich kann ein Rechtsschutzversicherungsvergleich eine große Hilfe sein – wenn nicht nur auf die Höhe des Beitrags geachtet wird, sondern auch auf die tatsächlichen Leistungen der Versicherung und auf die weiteren Konditionen. Wie beispielsweise die Sperrfrist zwischen Abschluss des Versicherungsvertrags und dem Tag, ab dem die Rechtsschutzversicherung dann auch wirklich in Leistung treten könnte.
Hier sind die Fristen ganz unterschiedlich, aber meist ist mit mehreren Monaten Wartefrist zu rechnen. Wer deshalb kurz vor einem Rechtsstreit steht, dem nutzt der Abschluss einer solchen Versicherung meist nicht wirklich etwas. Deshalb ist es empfehlenswert, sich rechtzeitig auf die Suche nach einer guten Rechtsschutzversicherung zu machen, nach der vorgegebenen Wartefrist springt diese dann auch gemäß des abgeschlossenen Versicherungsvertrages ein.