"Sie haben 10.000 Euro gewonnen" – unzählige Werbeschreiben mit dubiosen Gewinnversprechen landen täglich in den Briefkästen und Email-Postfächern der Deutschen. Dem Empfänger wird vorgegaukelt, er habe Bargeld, eine Fernreise, ein Traumauto oder andere schöne Dinge gewonnen. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich allerdings: Um an den Gewinn zu kommen, soll man eine teure 0900-Nummer anrufen, vorab Phantasiegebühren zahlen, an einer als Gewinnübergabe getarnten Verkaufsveranstaltung teilnehmen, ein Zeitschriftenabonnement abschließen oder überteuerte Waren bestellen. Doch selbst wenn man die Forderung erfüllt, wartet man in aller Regel vergeblich auf den Gewinn.

Auf dem Rechtsweg an den versprochenen Gewinn zu kommen ist teuer, die Erfolgsaussichten extrem ungewiss. Nach deutschem Recht gilt zwar: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten" (§ 661 a BGB). Absender der zweifelhaften Gewinnmitteilungen sind aber oft kurzlebige "Strohfirmen" oder Briefkastenadressen im Ausland ohne ladungsfähige Anschrift. Diese Anschrift ist aber erforderlich, um im Ernstfall rechtlich gegen den Absender vorzugehen. So wird es praktisch fast unmöglich, den versprochenen Gewinn einzuklagen.

Die Verbraucherzentrale Hamburg veröffentlicht eine aktuelle Liste der Firmen, die sich unseriöser Gewinnversprechen bedienen, um Kunden zu locken und Umsatz zu machen. Die Liste kann man kostenfrei auf der Internetseite der Hamburger Verbraucherschützer einsehen (www.vzhh.de), einfach "Gewinnspiele" ins Suchfeld eingeben. Die Liste zeigt Namen und sofern bekannt Anschriften der schwarzen Schafe, außerdem die jeweiligen Geschäftstricks der Gewinnbetrüger. Über 500 Einträge umfasst die Schwarze Liste bereits, das Verzeichnis wird regelmäßig aktualisiert. Werbung von einer der Firmen auf der Liste wirft man am besten gleich in den Papiermüll, das raten Verbraucherschützer.