Vermögensschutz in Liechtenstein

Neuer Vermögensschutz in Liechtenstein- Guthaben aus Kapitallebensversicherungen vor dem Steuer- und Pfändungszugriff geschützt: Vor Steuern und Konkurs ist niemand sicher. Im Geschäftsleben eines mit seinem Privatvermögen haftenden Geschäftsmanns oder Freiberuflers ist ein Konkurs der größte anzunehmende Unfall, gleichzusetzen mit Ruin, denn nicht nur geschäftliche Anlagen, sondern auch die persönliche Lebensvorsorge der Familie werden angegriffen. Selbst Guthaben aus Kapitallebensversicherungen können gepfändet werden.

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Das eng mit der Schweiz verbundene Fürstentum Liechtenstein schiebt hier einen Riegel vor. Eine Änderung im Versicherungsvertragsgesetz schafft ein Steuer- und Konkursprivileg, d.h.: Lebensversicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen, sind nicht nur dem deutschen Fiskus gegenüber der Steuer entzogen, sondern auch dem Zugriff der Gläubiger, selbst dann, wenn ein Gericht die Beschlagnahme der Police oder den Einschluss des Versicherungsanspruchs in das Konkursverfahren anordnen sollte. Geschäftsleute und Freiberufler haben damit die einmalige Chance, auf legalem Weg pfändungsfreie Vorsorge zu schaffen. Weiterer Vorteil: Von der Versicherung erfährt nur, wer davon erfahren soll, da in Liechtenstein ein Versicherungsgeheimnis gilt, an dem jeder scheitert, der kein vertraglich nachweisbares Auskunftsrecht vorlegen kann.

Wer also eine sichere Reserve für den Notfall aufbauen möchte, muss nicht nach Liechtenstein auswandern. Die Fortuna Lebensversicherungs AG, Liechtenstein/Vaduz (Tel.: 00423-2361545, Internet: www.fortuna.li), eine hundertprozentige Tochter der Schweizer Generali-Gruppe, bietet fondsgebundene Kapitallebensversicherungen in Euro, Schweizer Franken oder US-Dollar auch deutschen Bürgern und Bürgerinnen. Interessanter Aspekt: Die professionell gemanagten Fondspolicen haben einen garantierten Ablaufbetrag und bieten selbst dann noch eine Werterhaltung von 3,25 Prozent, wenn sämtliche Aktien des Fondsvermögens eine negative Wertentwicklung aufweisen.

Die Vorteile auf einen Blick: Konkursprivileg, keine Auskünfte an Finanzamt, Versicherungsgeheimnis, Garantiezins, hohe Anlagechancen durch Fondsauswahl, garantierte Todesfallleistung, langfristiger Anlagehorizont, Top seriöses Weltunternehmen, 100 % legal. Es hat also Vorzüge, seine Altersvorsorge in Liechtenstein anzulegen. Diese bestehen nicht nur darin, dass ein etwaiger Konkursverwalter keine Auskünfte bekommt, sondern auch in einer garantierten Verzinsung von 3,25 % und einer guten Wertentwicklung durch Fondsanlagen inklusive Steuerfreiheit!

Denn: Die Steuern sind nicht Gegenstand des EWR-Abkommens. Im Gegensatz zu einer Mitgliedschaft in der EU fordert die EWR-Mitgliedschaft von Liechtenstein weder das Angleichen nationaler Steuersätze noch Amtshilfe in Steuersachen. Der Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen EWR-Staaten ist nicht Pflicht. Das Steuerprivileg für Holding- und Sitz-gesellschaften bleibt unangetastet. Die Einheitswährung EURO muss nicht eingeführt werden. Der Schweizer Franken ist in Liechtenstein weiterhin die nationale Währung.

Weitere Informationen: AVK Agentur für Verkaufskommunikation, Günter Dröge, Eschenbach Str. 28, 60596 Frankfurt, Tel: 069-631981-80, Fax: 069-631981-90, E-Mail: avk-droege@t-online.de oder PS-Finanzkonzepte GmbH & Co KG, Hans-Böckler-Str. 23, 65468 Trebur, Astheim, Tel. 06147-501010, Fax 06147-501018.

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Tipp: Bezugsrecht verhindert Pfändung bei Lebensversicherung (BGH, Az. IV ZR 59/02, rechtskräftig): Die Einräumung eines unwiderruflichen Bezugsrechtes auf den Erlebensfall aus einer Lebensversicherung führt zur Unwirksamkeit der Pfändung aller Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag seitens der Versicherung. Das Bezugsrecht führt zum sofortigen Erwerb aller Ansprüche aus dem Vertrag zugunsten des Berechtigten, weshalb die Pfändung des Kündigungsrechtes durch die Versicherung ins Leere geht.