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Worauf achten?
In Rechtsschutz-Policen kommt es vor allem auf das Kleingedruckte an: Worauf Verbraucher heute beim Abschluss einer Versicherung achten sollten
Ob Scheidungskrieg, Ärger mit dem Vermieter oder Scherereien mit Handwerkern – im Alltag lauern viele Rechtsstreitigkeiten. Ein langwieriger Prozess kann teuer werden. Private Rechtsschutz-Versicherungen sollen auch Verbrauchern mit kleinem Geldbeutel zu ihrem Recht verhelfen. Die meisten Policen decken aber nicht alle Kosten ab, wichtig ist hier häufig das Kleingedruckte. So sind Baustreitigkeiten oder Familien- und Erbrechtsangelegenheiten praktisch immer ausgeschlossen. "Hierbei handelt es sich um Risiken, die wegen hoher Vorhersehbarkeit nicht versicherbar sind", begründet dies der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft. Generell ist eine Rechtsschutz-Police meistens äußerst komplex – der Streit mit der Versicherung ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert. So betrafen immerhin 15 Prozent der Fälle, die in den vergangenen Jahren beim Ombudsmann für Versicherungen landeten, den Bereich der Rechtsschutzversicherungen. Jede achte Bitte um die Übernahme von Gerichtskosten weisen deutsche Rechtsschutzversicherer als unbegründet zurück, das sind immerhin rund 300.000 Anfragen jährlich.
Was beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung zu beachten ist
Eine Rechtsschutzversicherung gehört im Gegensatz zu einer privaten Haftpflichtpolice nicht zwingend zur Grundausstattung an Policen, die jeder Haushalt haben sollte. Die Rechtsschutzversicherung kann für einzelne Teilbereiche (z.B. Verkehrs-, Privat- und Mietrechtsschutz) oder aber auch im Kombipaket abgeschlossen werden. Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die mit einer Niederlage endet, kommt die Versicherung für Gerichtskosten und sämtliche Anwaltsgebühren auf. Für Autofahrer macht beispielsweise eine Verkehrsrechtsschutzpolice und für Angestellte eine Berufsrechtsschutzpolice Sinn. Häufig gibt es jedoch zu den nicht ganz billigen Rechtsschutzversicherungen günstigere Alternativen. So können sich Gewerkschaftsmitglieder eine Absicherung für Streitigkeiten im Job in den meisten Fällen sparen. Und wer in einem Mieterverein Mitglied ist, kann Mietangelegenheiten über den Verein klären und benötigt dafür keine Extra-Police.
Zum VersicherungsvergleichAbsicherung
Die Rechtsschutzversicherung gilt meist für die gesamte Familie. Der Ehepartner ist stets mitversichert. Versicherungsschutz genießen auch nichteheliche Lebenspartner, sofern sie mit dem Policen-Besitzer in einem Haushalt wohnen und auf dem Versicherungsschein genannt werden. Viele Gesellschaften versichern Kinder ohne Altersbegrenzung. Der Versicherungsschutz geht jedoch meist dann verloren, wenn die volljährigen Kinder berufstätig sind oder heiraten.
Kündigung durch den Versicherungsnehmer
Ein außerordentliches Kündigungsrecht hat man immer, wenn der Beitrag erhöht wird. Dann kommt man in der Regel innerhalb eines Monats aus dem Vertrag. Bei Einjahresverträgen beträgt die Kündigungsfrist ansonsten meist drei Monate. Fünfjahresverträge können zum Ablauf des fünften Jahres mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden.
Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft
Eine Rechtsschutzversicherung ebnet keinesfalls den Weg für alle möglichen Streitigkeiten vor Gericht. "Wer viel klagt, fliegt raus", warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Allgemein darf jeder Versicherer den Vertrag "außerordentlich" kündigen, wenn zweimal in zwölf Monaten ein Versicherungsfall eintritt. Einige Gesellschaften behalten sich diese Möglichkeit bereits nach einem einzigen Fall vor. Die Experten von "Finanztest" raten Verbrauchern in diesem Fall, der Versicherung zuvorzukommen und von sich aus zu kündigen. Schließlich haben Kunden, denen gekündigt wurde, kaum noch Chancen auf einen neuen Vertrag.
Sondertarife
Alleinerziehenden, Beamten, Singles und Senioren gewähren die Versicherungsgesellschaften meist Sondertarife – dann jedoch auch mit eingeschränkten Leistungen. Auf jeden Fall sollte man sich bei der Versicherungsgesellschaft nach solchen Spezialtarifen erkundigen. Die Höhe des Versicherungsbeitrags kann man senken, wenn man eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Ombudsmann
Bei Streitigkeiten mit der Versicherung kann man sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft wenden. Dieser kann den Streit mit der Gesellschaft außergerichtlich schlichten. Den Ombudsmann erreicht man unter Tel.: 01804/22 44 24 (24 Cent pro Anruf) oder per Mail unter beschwerde@versicherungsombudsmann.de. Er kann jedoch nur tätig werden, wenn sich der spezielle Versicherer der Schlichtungsstelle angeschlossen hat!
Fristen
Die Versicherungen zahlen nicht sofort. Risiken, die bei Vertragsabschluss abzusehen waren, übernehmen die Versicherer nicht. Die Assekuranz zahlt lediglich für Fälle, die bereits einige Zeit nach dem Vertragsabschluss eingetreten sind. Meist ist eine Wartezeit von drei Monaten üblich.
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