„Recht haben“ kann heutzutage leider nicht mehr gleichgesetzt werden mit „Recht bekommen“. Daher verfügen die meisten Haushalte über eine Rechtsschutzversicherung, viele davon eine Familien-Rechtsschutzpolice. Andererseits muss aber auch gesagt werden, dass mehrere hunderttausende Streitfälle innerhalb eines Jahres für die Rechtsschutzversicherer kein Thema darstellten. Der Hauptgrund liegt dabei im so genannten Ausschluss. Insbesondere schadenträchtige Rechtsgebiete wie das Familienrecht mit seinen Ehescheidungen sind von jeder Leistung ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten hier lediglich einen Beratungsrechtsschutz an. In anders gelagerten Fällen wiederum hängt die Regulierungsfähigkeit eines Rechtsschutzfalles von bestimmten Klauseln ab, wie sie sich in den Versicherungsbedingungen wieder finden.
Zum VersicherungsvergleichLeistungsausschlüsse können aber auch durch nicht beachtete Wartezeiten entstehen, bei denen die meisten Rechtsschutzversicherer 3 Monate festlegen. Ereignisse, die vor diesem Zeitraum stattfanden, können dann nicht übernommen werden. Wer also erst dann eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wenn er bereits von seinem Vermieter gekündigt wurde, hat schlechte Karten für eine Leistungsübernahme. Nicht selten kommt es auch vor, dass die Policen lediglich einen Teil eines Risikos übernehmen, weil der Versicherungsnehmer im Antrag einfach nicht den gesamten Schutz gewählt hatte. Auch behalten sich viele Rechtsschutzversicherer einfach vor, bei einer nicht ausreichenden Aussicht auf Rechtserfolg die Unterstützung des Versicherungsnehmers abzulehnen.
Dennoch stellen sich immer wieder Interessierte die Frage nach dem Nutzen einer Rechtsschutzversicherung. Hierauf kann nur geantwortet werden: Auch wenn der Versicherte vor Gericht verliert, trägt die Versicherung das volle Risiko der Prozesskosten. Was bedeutet: Die Gesellschaft muss für die gesamten Gebühren für Anwälte und Gericht aufkommen. Aber auch aus einem anderen Grund ist der Abschluss dieser Versicherung interessant: Betroffene brauchen sich vor dem Gang zum Anwalt keine Gedanken um Honorarvorschüsse zu machen. Dies gelingt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Anwalt gegenüber der Rechtsschutz-Versicherung schlüssig darlegen kann, dass die Klage seines Mandanten auch „hinreichende Aussicht auf Erfolg“ hat.
Diese Regelung kann für einen Versicherungskunden aber nur von Vorteil sein, da sich der Anwalt bei seiner Begründung Mühe geben muss, will er den Prozess gewinnen und hierdurch auch letztlich Geld verdienen. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass die „begründete Stellungnahme“ des Anwalts auch dann maßgeblich ist, wenn der Versicherer anderer Meinung ist. Hier spricht man dann von einem so genannten anwaltlichen Stichentscheid. Zwar ist den Versicherungen insgesamt diese Bestimmung weitgehend ein Dorn im Auge, sie selbst würden in einem solchen Fall viel lieber einen unabhängigen Schiedsrichter entscheiden lassen. Doch das Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen hält hier an der verbraucherfreundlichen Klausel fest.
Die Rechtsschutzversicherung ist aber auch dann zu einer Kostenübernahme gezwungen, wenn dem Versicherten durch ein Gericht vorgeworfen wird, geltendes Recht gebrochen zu haben. Eine Ausnahme von dieser Regel bildet nur der Vorsatz, denn vorsätzliches Handeln kann auch durch einen Rechtsschutzversicherer nicht gedeckt werden. Rechtsschutz bietet somit viele Vorteile, allerdings haben auch diese Policen ihre Lücken. Die meisten Versicherer setzen nämlich insbesondere in ihrer Werbung das Kostenrisiko bei Prozessen besonders hoch an. In diesem Zusammenhang wird allerdings verschwiegen, dass der Versicherungsnehmer für den Fall, dass er den Prozess verliert, für die gesamten Kosten – auch für diejenigen des Prozessgegners – selber gerade stehen muss. Gleiches gilt für die verschiedenen Ausschlüsse, die meist eine große Rolle in den Rechtsgebieten des täglichen Lebens spielen. So zum Beispiel Rechtsstreitigkeiten im Erbrecht, im Mietrecht, im Scheidungsrecht: sie alle sind vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Erstattungsfähig sind lediglich Erstberatungen auf diesen Gebieten.
Grundsätzlich kann eine Rechtsschutzversicherung in vielen unterschiedlichen Bereichen abgeschlossen werden. Neben dem Single-, Familien- und Seniorenrechtsschutz, der als Paket mit individuellen Leistungen angeboten wird, können auch einzelne Bereiche wie Verkehr, Wohnung oder Beruf Rechtsschutz versichert werden. Durch diesen Schutz ist der Versicherungsnehmer gegen Kosten, die für Rechtsanwälte und Gerichtsverhandlungen entstehen, abgesichert. In der heutigen Zeit ist eine solche Versicherung schon als Pflichtabsicherung zu verstehen, da die meisten Streitigkeiten – sei es mit dem Arbeitgeber, dem Nachbarn oder gar einem Unfallgegner – fast ausschließlich nur noch vor Gericht enden. Der Versicherungsnehmer genießt aber nicht nur den Schutz durch Kostenübernahme, er kann sich auch (fast) sicher sein, dass ein Urteil zu seinen Gunsten ausgeht, denn die Gesellschaften tragen die Kosten nur für den Fall, wenn auch eindeutig feststeht, dass ein eigenes Verschulden, d.h. ein Vorsatz, ausgeschlossen ist.
Zum VersicherungsvergleichDa sich die Leistungen der Gesellschaften zwar nur geringfügig unterscheiden, die Beitragsunterschiede dafür umso größer sind, sollte jeder Versicherungsnehmer einen umfassenden Versicherungsvergleich durchführen. Auf diese Weise lassen sich vielfach bis zu 20 Prozent an Aufwendungen einsparen. Vor jedem Abschluss sollte genau überlegt werden, was abgesichert werden soll, denn eine Rechtsschutz lässt sich individuell nach eigenen Anforderungen zusammenstellen. Auch hier sollte man die jeweiligen Versicherungsleistungen der Gesellschaften untereinander vergleichen. Gerade für Hausbesitzer ist eine Absicherung auf diesem Gebiet besonders wichtig. Denn verletzt sich zum Beispiel ein Kind auf dem eigenen Grundstück, können schnell Schadenersatzansprüche entstehen. Eine Rechtsschutzversicherung prüft in diesem Fall, ob diese Ansprüche auch berechtigt sind.
Rechtsschutzversicherungen können auf bestimmte Bereiche beschränkt werden, sie kann einzeln oder in Paketen gebucht werden, und sie wird auch für bestimmte Personen- oder Berufsgruppen angeboten, die teilweise in Genuss von Rabatten kommen. Mit einer entsprechenden Absicherung besteht die Möglichkeit, das eigene Recht entsprechend durchzusetzen.