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Kündigungsfrist beachten
Die Rechtsschutzversicherung kann in der Regel mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden. Die Kündigung sollte somit
- bis spätestens 30. September
beim Versicherer eingegangen sein. Wurde die Rechtsschutzversicherung für ein Jahr abgeschlossen, erfolgt die Kündigung zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres. Bei Verträgen mit drei- oder fünfjähriger Laufzeit kann der Versicherungsnehmer frühestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres, in den folgenden Jahren jeweils zum Versicherungsende kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um ein weiteres Jahr.
Per Einschreiben (mit Rückschein)
Anschrift der Versicherung
Versicherungsschein-Nr. xxx
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres. Bitte lassen Sie mir eine kurze Bestätigung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Kündigung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen, ebenso sollte eine Kündigungsbestätigung angefordert werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt sich eine Versendung per Einschreiben (mit Rückschein). So kann im möglichen Streitfall nachvollzogen werden, ob die Kündigung fristwahrend beim Versicherer eingegangen ist.
Neben der »ordentlichen Kündigung« gibt es auch die Möglichkeit der »außerordentlichen Kündigung«. Das Sonderkündigungsrecht ermöglicht eine vorzeitige Kündigung der bestehenden Rechtschutzversicherung
- nach Prämienerhöhung,
- nach Schadensfall,
- veränderte Gefahrenumstände (Fahrzeugkauf, etc.).
Lückenlosen Schutz gewährleisten
Wichtig ist es, dass der Wechsel vom alten zum neuen Anbieter nahtlos erfolgt. Deshalb sollten sich wechselwillige Versicherer schon frühzeitig auf die Suche nach einem neuen Anbieter machen. Denn nur wenn lückenlos gewechselt wird (z. B. alter Vertrag endet am 31. Dezember 2015, neuer Vertrag beginnt am 1. Januar 2016), übernimmt der neue Rechtsschutzversicherer auch die Rechtsfälle, die zeitlich noch zum alten Anbieter gehören. Nur bei einem lückenlosen Wechsel entstehen dem Versicherten keine Nachteile.
Ist eine Wartezeit zu berücksichtigen?
Bei nahtlosem Anschluss an eine Vorversicherung mit gleichem Leistungsumfang entfällt in der Regel auch die Wartezeit, die bei einigen Leistungsarten, wie etwa im Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücks-, Vertrags- und Sachen-, Steuer-, Sozialgerichts- und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen besteht.
Was ist unter einer Nachtmeldefrist zu verstehen?
Auch nach dem Wechsel zum neuen Rechtsschutzversicherer kann der Versicherte Ansprüche gegenüber dem alten Versicherer geltend machen, und zwar für Rechtsschutzfälle, die sich vor Abschluss des neuen Versicherungsvertrages ereignet haben. Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ABR) gilt für die Nachhaftung eine Dreijahresfrist. Versicherte müssen die Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages geltend machen (§ 4 Abs. 3 b ARB).
Ausnahme: Der Anspruch auf Rechtsschutz nach Ablauf einer Ausschlussfrist kann auch dann geltend gemacht werden, wenn der Versicherungsnehmer die Meldung beim Vorversicherer nachweislich unverschuldet versäumt hat, also weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. In diesem Fall hat der spätere Versicherer Deckung zu gewähren.
Leistungsangebot prüfen
Vor dem Wechsel der Rechtsschutzversicherung ist eine sorgfältige Prüfung des alten und neuen Vertrages unabdingbar. Denn in einigen neuen Versicherungsverträgen wurde der Leistungsumfang gekappt. Wie bereits erwähnt, setzt der Abschluss eines neuen Vertrages mit gleichem Leistungsumfang auch die Wartezeitregelung außer Kraft. Notwendige Unterstützung bei der Prüfung der Verträge finden Versicherte auch bei den örtlichen Verbraucherzentralen.
Zum VersicherungsvergleichIst der Wechsel während eines Rechtsstreits möglich?
Auch der Wechsel der Rechtsschutzversicherung während eines laufenden Rechtsstreits ist möglich. Dies lässt sich nicht vermeiden, wenn ein solcher erst innerhalb der dreimonatigen Kündigungsfrist eintritt. Fraglich ist allerdings, ob eine Kündigung während eines laufenden Streitfalls strategisch sinnvoll ist. Dies sollte vom Einzelfall abhängig gemacht werden.