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Urteile des Oberlandesgericht Celle (Az. 8 U 144/11 und 8 U 145/11)
Intransparente Klauseln in Verträgen zu Rechtschutzversicherungen
Einer der häufigsten Gründe, warum gerichtliche Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden entstehen, sind die Klauseln in den Versicherungsverträgen. Sie sollen die Details in dem Verhältnis zwischen Versicherung und Kunde regeln.
Da die Klauseln jedoch zunächst von der Versicherungsgesellschaft frei bestimmt werden können, fühlen sich immer wieder Kunden davon benachteiligt. Hier geht es insbesondere um solche Klauseln, die für den Versicherungsnehmer zu wenig transparent sind.
Es handelt sich also um Formulierungen, die entweder schwer zu verstehen sind oder auf verschiedene Art und Weise ausgelegt werden können. In der Vergangenheit hatten sich die verschiedensten Gerichte immer wieder mit solchen Klauseln auseinanderzusetzen und in diesem Zusammenhang zu überprüfen, ob die jeweilige Klausel den gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Transparenz entspricht.
So auch das OLG Celle. Hier ging es um eine Klausel, die im Vertrag für eine Rechtsschutzversicherung verankert ist. Folgenden Sachverhalt hatte das Gericht zu klären:
Verbraucherzentrale Hamburg mahnt unklare Formulierung an
Kläger war die Verbraucherzentrale Hamburg, welche bereits zuvor mehrere Rechtsschutzversicherer abgemahnt und später auch verklagt hatte. In allen Fällen ging es um eine Klausel, die nach Ansicht der Verbraucherzentrale für den Versicherungsnehmer intransparent und benachteiligend ist.
In den AGB der hier verklagten Versicherungsgesellschaft lautet die Klausel wie folgt (andere Versicherung verwendeten ähnliche Beschreibungen, welche nur marginal voneinander abweichen):
„Der Versicherungsnehmer hat alles zu vermeiden, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte“
Die Verbraucherzentrale hatte diesbezüglich bereits die Versicherungsunternehmen HDI-Gerling und Mecklenburgische verklagt und die entsprechenden Prozesse sowohl beim Landgericht als auch beim OLG jeweils gewonnen.
OLG Celle bestätigt Verbraucherzentrale
In Verbindung mit dem hier gesprochenen Urteil des OLG Celle haben die Versicherungen ihre Revision beim BGH jedoch wieder zurückgenommen. Dadurch wird das Urteil des OLG im Wesentlichen rechtskräftig.
Die Richter haben entschieden, dass Versicherungsunternehmen eine Klausel in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Rechtsschutzversicherungen nicht mehr verwenden dürfen, nach der „ein Versicherter im Schadensfall alles vermeiden muss, was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen kann“.
Formulierung für Privatmann nicht verständlich
Die beanstandete Klausel dürfe insbesondere deshalb nicht mehr verwendet werden, weil sich nahezu kein Versicherungskunde im Kostenrecht für Anwälte und Gerichte insofern auskennt, dass er einschätzen kann, welche Umstände die benannten unnötigen Kostenerhöhungen bzw. Erschwerungen einer Erstattung durch die Gegenseite verursachen.
Im Gegenzug könne der Kunde auch nicht wissen, welche Leistungen einer Rechtsberatung oder Rechtsvertretung in seinem Fall grundlegend sinnvoll und dabei auch noch kostengünstig sind. Ein Fehlverhalten des Kunden könne nach der beanstandeten Klausel seinen Versicherungsschutz gefährden, ohne dass der Versicherte wissentlich und willentlich daran etwas ändern kann. Darin sei eine unangemessene Benachteiligung des Versicherten zu sehen.
Absichtliches Kalkül der Versicherungen?
Schaut man sich die im Zusammenhang mit intransparenten Versicherungsklauseln geführten Prozesse in der Vergangenheit einmal etwas näher an, so könnte man fast meinen, dass Versicherungen die Klausel mit Absicht schwammig und intransparent verfassen, um sie im Ernstfall nach ihren Bedürfnissen und Vorteilen ausrichten bzw. auslegen zu können.
Mancher Experte ist derselben Ansicht. Immer öfter kommt es vor, dass Gerichte in solchen Belangen Klarheit schaffen müssen und einzelne Versicherungsbedingungen für ungültig erklären. Nur klare und transparente Bedingungen können dafür sorgen, dass der Versicherungsnehmer sowohl über seinen gebotenen Versicherungsschutz informiert ist als auch weiß, in welchen Fällen dieser Versicherungsschutz für ihn einspringt.