Männer machen nicht selten mit dem Geld, was sie wollen. Wie steht es da um die finanziellen Rechte der Frauen? Was steht ihnen rechtlich eigentlich zu? Beide Ehepartner sind nach dem Gesetz verpflichtet, nach Kräften zum Familienunterhalt beizutragen. Die Frau übernimmt hierbei bspw. den Part der Hausarbeit. Hat sie nun aber Anspruch auf Geld – oder muss sie warten, bis der Ehemann geneigt ist, zu zahlen?
Rechtlich sieht es wie folgt aus: Wirtschaftsgeld zum Beispiel ist für Hausfrauen kein Almosen, über dessen Auszahlung der Ehemann gönnerhaft frei bestimmen kann. Nach dem BGB haben Hausfrauen darauf in jedem Fall ein Anrecht! Ausgezahlt werden muss das Geld im voraus! Und zwar monatlich, wenn der Mann ein Monats-Einkommen bezieht. Eine Abrechnung auf Heller und Pfennig darf hingegen kein Mann von seiner Frau verlangen.
Doch wonach richtet sich nun die Höhe der Zahlung? Hierbei können sich Männer weder auf Gerichte noch auf Versicherungen berufen, die bei Schadenersatzforderungen den lebenslangen Arbeitswert einer Hausfrau manchmal nur mit "500 Euro Abfindung" bewerten. Auch Hausfrauen können nicht auf solche Urteile zurückgreifen. In der Regel muss deshalb wie folgt gezahlt werden: etwa ein Fünftel des Netto-Familieneinkommens an Wirtschaftsgeld.
Wie sieht es mit dem Taschengeld aus? Auch darauf haben Frauen (wie Männer) in der Ehe Anspruch. Nach überwiegender Ansicht der Juristen etwa 5 Prozent des Netto-Familieneinkommens. Dennoch: Für Frauen ohne eigenes Einkommen bestehen trotz aller gesetzlichen Vorschriften immer noch Nachteile. Sie bekommen in vielen Fällen ohne die Zustimmung des Mannes keine Kreditkarte (die Banken verlangen Einkommensnachweise). Auch eine Kontovollmacht braucht ein verdienender Ehemann seiner Frau nicht zu erteilen.