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Die unterschiedlichen Leistungsoptionen der Rechtsschutzversicherer
Jeder Bürger hat das Recht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die entweder nur ganz bestimmte Bereiche oder aber alle Bereiche des Alltags umfasst. Wie man sich letztlich entscheidet, die jeweiligen Bereiche abzusichern, muss von jedem Interessenten selber geprüft oder mit einem versierten Versicherungsvertreter besprochen werden. Der Rechtsschutzversicherer tritt immer dann in seine Leistungspflicht ein, wenn ein Rechtsfall vorliegt. Dadurch wird der Versicherte vor unnötig hohen Anwaltskosten, den Gerichtskosten selbst sowie von den Anwaltskosten der gegnerischen Partei geschützt. Gerade in der heute schnelllebigen Zeit ist der Schutz durch einen Rechtsschutz fast immer von Vorteil. Wie schnell es zu Streitigkeiten kommt, erlebt jeder am besten selbst im täglichen Leben. Und leider enden auch die meisten dieser Streitigkeiten fast immer vor Gericht.
Zum VersicherungsvergleichSind es Kosten, die für einen privaten Rechtsstreit anfallen, oder Kosten, die sich aus Streitigkeiten aus dem Berufsleben ergeben – für all diese Fälle leistet der Rechtsschutzversicherer. Und er übernimmt die Kosten für Verkehrsrechtsschutz, für Mieter, für Vermieter und für Immobilieneigentümer. Rechtsschutzversicherungen werden von verschiedenen Leistungsträgern angeboten, deshalb lohnt sich insbesondere vor Abschluss, unterschiedliche Angebote einzuholen. In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden, dass Interessenten zwischen den verschiedenen Tarifmöglichkeiten wählen können. Innerhalb diesen Tarifgestaltungen gibt es (Komplett-)Angebote für Familien, für Rentner, für Selbständige – aber auch Sondertarife für Singlehaushalte. Zudem besteht die Auswahl, eine Selbstbeteiligung in den Vertrag aufnehmen zu lassen, um eine günstigere Beitragsgestaltung herbeizuführen.
Weiter wichtig ist es für Interessenten zu wissen, dass eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht alle Belange abdecken kann. Daher sollte vor jedem Rechtsstreit Rücksprache mit der Versicherung gehalten werden. Bürger, die sich trotz einiger Ausschlüsse gegen Prozessrisiken als Autofahrer, als Arbeitnehmer, als Mieter oder auch als Selbständiger schützen will, der hat bei den meisten Gesellschaften die Auswahl, zwischen drei Standardpaketen auszuwählen.
- Paket I: Verkehrs-Rechtsschutz/Fahrzeug-Rechtsschutz
- Paket II: Familien-Rechtsschutz
- Paket III: Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Beispiel: Versicherungsnehmer können ihren Rechtsschutz für eine selbst bewohnte Wohneinheit jeweils beim Familienschutzpaket auf Wunsch mit versichern. Damit werden dann im Rahmen dieser jeweiligen Pakete die so genannten Bausteine versichert. Neben den Paketlösungen können aber auch einzelne Formen innerhalb des angebotenen Rechtsschutzes abgesichert werden. Hierunter fallen zum Beispiel:
- der Verkehrs-Rechtsschutz
- der Fahrer-Rechtsschutz
- der Privat-Rechtsschutz für Selbständige
- der Berufs-Rechtsschutz für Selbständige bzw. der Rechtsschutz für Firmen und Vereine
- der Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
- der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige
- der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
- der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbständige
- der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Grundstücken und Wohnungen
- der Reise-Rechtsschutz