Arbeits- und Berufsrechtsschutz
- Arbeitsrechtsschutz allgemein
- Verborgene Deckungszusage
in der Teilablehnung – Seite 2 - Weiterbeschäftigungsantrag – Seite 3
- Die angedrohte Kündigung – Seite 4
- Vorläufiger Rechtsschutz im
Betriebsverfassungsrecht – Seite 5
Wer sich für den Abschluss einer Arbeits- bzw. Berufsrechtsschutzversicherung für Nicht-Selbständige entscheidet, sorgt mit dieser Absicherung für die Wahrnehmung aller rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen sowie aus öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen, die in Folge von dienst- und versorgungsrechtlichen Ansprüchen entstehen können. Innerhalb dieses Rechtsschutzes sind neben Kündigungsschutzklagen vor den Arbeitsgerichten auch alle versorgungsrechtlichen Ansprüche. Ebenfalls versichert sind Abfindungen sowie Besoldungen. Diese Leistungsart kann somit sehr hilfreich sein, wenn es bei einem Arbeitnehmer zu Ärger im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses kommt.
Zum VersicherungsvergleichDer Arbeits- oder Berufsrechtsschutz bietet den Betroffenen finanzielle Entlastung, denn ein arbeitsrechtlicher Konflikt ist fast immer ein kostspieliger Rechtsstreit. Neben allen anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernimmt der Versicherer auch noch die Zeugen- und Gutachterkosten. Wer innerhalb seiner Berufsrechtsschutzversicherung einen Prozess verliert, kann auch für diesen Fall mit einer Kostenübernahme der gegnerischen Seite durch den Versicherer rechnen. Dies ist gerade in einer Finanz- und Wirtschaftskrise wichtig, da eine solche andauernde Zeit vielfach zu einem sprunghaften Anstieg von juristischen Auseinandersetzungen zwischen den Beschäftigten selbst und den Unternehmen führt. An oberster Stelle des Streitplans stehen hierbei Beratungen wegen falscher oder benachteiligender schlechter Zeugnisse. Daran anschließend folgen Streitigkeiten wegen Aufhebungsvereinbarungen, wegen Kurzarbeit oder gar wegen betriebsbedingter Kündigungen.
Im Gegensatz zu früheren Zeiten nehmen dabei immer mehr Arbeitnehmer ihre Rechte nicht in direkter oder aktiver Weise wahr, die meisten Auseinandersetzungen um den Arbeitsplatz werden zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitaus intensiver geführt, was letztlich auch dazu führt, dass die meisten Streitigleiten letztendlich vor einem ordentlichen Gericht landen. Beispiel: Einem im Außendienst tätigen Mitarbeiter wird unternehmensseitig wegen Auftragsrückgang gekündigt. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung erhielt der Mitarbeiter ein monatliches Gehalt von 3.500 Euro. Gleichzeitig bietet das Unternehmen dem Außendienstmitarbeiter eine Fortsetzung seines Arbeitsverhältnisses an, allerdings zu völlig anderen Konditionen. Auch soll die neue Tätigkeit nicht mehr im Außen, sondern vielmehr im Innendienst geleistet werden. Der Anwalt rät dem Mitarbeiter, das Angebot zwar fristgerecht, aber unter Vorbehalt anzunehmen. Gleichzeitig erhebt der Anwalt Kündigungsschutzklage. Die Parteien kommen zu einem Vergleich, in dem sie sich auf die – wie sich im nachhinein herausstellte – lediglich geringfügigen geänderten Arbeitsbedingungen einigen. Die Kosten des Verfahrend wurde durch den Rechtsschutzversicherer übernommen.
Versicherungsnehmer, die ihren Berufsrechtsschutz mit einem Privatrechtsschutz kombinieren, erhalten hiermit eine Kombination für sich und ihre Familie, um sich sowohl im privaten als auch im Beruflichen Bereich abzusichern. Abgesichert sind für diesen Fall der Versicherungsnehmer selbst, der Lebens- oder Ehepartner sowie die Kinder. Kinder sind allerdings nur so lange mitversichert, solange sie minderjährig sind bzw. als volljährige Kinder sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Zudem setzen die meisten Versicherer voraus, dass sich die Kinder noch im Haushalt ihrer Eltern befinden müssen. Der Arbeitsrechtsschutz selbst berücksichtigt dabei Konflikte aus Dienst- oder Arbeitsverhältnissen. Der Versicherer springt ein, wenn Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt nicht bezahlen oder wenn es zur Ausstellung eines ungerechtfertigten Arbeitszeugnisses kommt. Gleiches gilt für Konflikte im Zusammenhang mit einer Kündigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherungsnehmer Kläger oder Beklagter ist, ob er den Prozess gewinnt oder nicht – der Versicherer trägt stets die Kostenlast. Dies beinhaltet auch die Kosten, die für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt anfallen.
Innerhalb des Berufsrechtsschutzes sind zudem alle Schieds- oder Schlichtungsverfahren finanziell abgesichert. Dies ist besonders wichtig, da es in manchen Regionen Vorschrift ist, zuerst ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Dies betrifft neben Nachbarschaftskonflikten auch Streitigkeiten, die selbst nur einen niedrigen Streitwert besitzen. Wer trotz dieser Vorschrift selber Klage einreicht, bleibt auf seinen Kosten sitzen, denn für diesen Fall ist der Versicherer zur Leistung frei. Sie ist insbesondere für den Fall zur Leistung frei, als dass sich die Erfolgschancen nach der Prüfung als äußerst gering erscheinen lassen. Eine Leistungspflicht innerhalb eines Arbeitsrechtsschutzes entfällt entsprechend auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer eine vorsätzlich begangene Straftat ausübt.
Wer sich für eine solche Absicherung entscheidet, sollte vergleichen. Denn gerade die Vielzahl an Rechtsschutztarifen unterscheiden sich gerade in punkto Kosten und Leistungen zum Teil enorm. In einigen Fällen ist es zudem auch noch sinnvoll, den Privat- und Berufsrechtsschutz um weitere Bereiche aus dem Rechtsschutz zu erweitern. So können zum Beispiel noch der Miet- und der Verkehrsrechtsschutz mit eingeschlossen werden. Eine übersichtliche Darstellung aller Kosten und Leistungen finden Interessierte unter dem kostenlosen und unverbindlichen Rechtsschutz-Vergleich. Hier lässt sich der beste Tarif zur jeweiligen Leistungsart in jedem Fall finden.
Zum VersicherungsvergleichDer Privat- und Berufs-Rechtsschutz als Produkte-Rechtsschutz für Nichtselbständige
Nicht nur im Alltag, sondern auch bei der Arbeit findet man sich immer wieder vor Streitigkeiten. Menschen haben zwar überwiegend gelernt, sich nicht auf verbale Entgleisungen einzulassen. Andererseits muss sich nicht jeder Mitarbeiter Beleidigungen durch seinen Vorgesetzten gefallen lassen. Zudem darf nicht jede Beleidigung durch den Mitarbeiter gegenüber einem Kollegen oder dem Vorgesetzten sofort zu einer fristlosen Kündigung führen. Hier gilt es stets, die besonderen Umstände gegeneinander abzuwägen. Denn eine Situation kennen wir alle: Es ist am Anfang nur eine einfache Diskussion, die sich im Laufe des hitzigen Gesprächs immer weiter zuspitzen kann. Dann ergibt ein Wort das andere, es kommt zu völlig unüberlegten Äußerungen.
Trotzdem wäre auch in einem solchen Fall eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig, wenn beide Parteien nicht die Gesamtumstände, die zu dieser fatalen Situation führten, würdigen würden. In einigen Fällen schreibt das Arbeitsrecht sogar vor, dass vor einer Kündigung überhaupt erst ein klärendes Gespräch stattzufinden hat. Daher ist auch in diesen Fällen eine Absicherung durch eine Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherung stets angebracht, denn das Arbeitsrecht selbst ist nicht nur äußerst komplex, sondern auch in sich sehr umfangreich. Bevor sich ein Arbeitnehmer also zu weiteren rechtlichen Schritten gegen seinen Arbeitgeber oder gegen einen Kollegen entscheidet, sollte in jedem Falle der Rat eines Rechtsanwalts eingeholt werden. Hier hilft dann eine Rechtsschutzversicherung weiter, denn sie übernimmt die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Durch die Bündelung verschiedener Leistungsarten leistet die Rechtsschutzversicherung sowohl bei allen Straf- und Bußgeldverfahren als auch bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Eine weitere Möglichkeit ist die Einbeziehung von steuer- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Handelt es sich hingegen um Streitigkeiten im Bereich des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes, dann sind diese Risiken als Zusatz zum Privatrechtsschutz abzuschließen. Auch der Verkehrsrechtsschutz kann als ein zusätzlicher Grundbaustein innerhalb des Privatrechtsschutzes mit einbezogen werden. Leistungsarten, die entsprechend kombiniert werden, sind von vielen Versicherern günstiger zu haben.
Dass sich derartige Bündelungen lohnen, zeigen die nachfolgenden Beispiele: Wer vorhat, sein Haus zu renovieren, beauftragt entsprechend einen Handwerker. Werden diese Arbeiten dann mangelhaft durchgeführt und ist der Handwerker auch nicht dazu bereit, eine entsprechende Rechnungskürzung vorzunehmen, dann hilft am Ende nur noch eine Klage vor Gericht. Dieselbe Person erhält durch ihren Arbeitgeber ein zu Unrecht äußerst schlecht erstelltes Arbeitszeugnis, und auch hier ist der Arbeitgeber nicht bereit, sich auf eine Änderung einzulassen. Keine Korrektur, daher Klage. Gleiche Person bestellt für sich über das Internet einen neuen PC. Nach der Auslieferung stellt sich schnell heraus, dass dieser erhebliche Mängel vorweist. Trotz Rücksprache mit dem Händler ist dieser nicht bereit, vom Kaufvertrag zurück zu treten (also rückgängig zu machen). Jetzt müssen die Ansprüche gegen den Online-Händler gerichtlich durchgesetzt werden.
Die aufgezeigten Beispiele zeigen: Eine Rechtsschutzversicherung sollte nicht als eine Ergänzungsversicherung betrachtet werden, sie ist vielmehr ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Risikoabsicherung. Deshalb sollte eine Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung ebenso hoch als Bewertungskriterium dienen wie eine Kaskoversicherung beim Kauf eines neuen Kfz. Beim Abschluss einer Privatrechtsschutzversicherung ist lediglich darauf zu achten, dass es sich um keine selbständige Tätigkeit des Versicherungsnehmers handelt. Auch beim Lebenspartner bzw. der Ehepartner darf keine Selbständigkeit vorliegen. Ausnahme: Der Jahresumsatz liegt unter 6.000 Euro jährlich. In allen anderen Fällen lässt sich der Ehepartner oder der im Versicherungsschein namentlich aufgeführte Lebenspartner ebenfalls versichern.